Quo vadis NRW. Wohin gehen wir beim Windkraft-Wahnsinn?
„Wind. Wohngebiete. Wachstum. Dreiklang für Nordrhein-Westfalen Windenergie: Künftig soll eine Windenergieanlage insbesondere einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden einhalten. Anders als bisher, soll dieser Abstand sich nach 30 Prozent ihrer größten Höhe (bisher: 50 Prozent) richten. Einen großen Schritt nach vorne macht das Land Nordrhein-Westfalen, indem ab dem 1. Januar 2024 für … Quo vadis NRW. Wohin gehen wir beim Windkraft-Wahnsinn? weiterlesen
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