„Wind. Wohngebiete. Wachstum. Dreiklang für Nordrhein-Westfalen
Windenergie: Künftig soll eine Windenergieanlage insbesondere einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden einhalten. Anders als bisher, soll dieser Abstand sich nach 30 Prozent ihrer größten Höhe (bisher: 50 Prozent) richten.
Einen großen Schritt nach vorne macht das Land Nordrhein-Westfalen, indem ab dem 1. Januar 2024 für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren gelten soll. Des Weiteren sollen auf Antrag einer Bauherrschaft das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können.
„Wind. Wohngebiete. Wachstum.
Das ist der Dreiklang des Gesetzentwurfs für den Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen keine ‚Deutschland-Türme’, wenn internationale Standards, die beispielsweise mit der EU-Maschinenrichtlinie konform sind, ausreichend Sicherheit bieten. Das wird Zeit und Geld sparen.
Damit werden wir deutschlandweit Vorreiter. Volle Kraft voraus:
Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, werden bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt”, sagt Ministerin Scharrenbach!“
Quo vadis NRW. Wohin gehen wir beim Windkraft-Wahnsinn? Hier weiter lesen……