Bedarfsgesteuerte Nachtabsenkung (BNK) – Was ist das?

Von | August 15, 2025

Ab 100 Meter Höhe sind die Monster Windkraft-Industrieanlagen mit rotem Blinklicht befeuert. Das dient der Sicherheit des Flugverkehrs. Es stellte sich aber immer wieder die Frage, warum blinken die rot, wenn gar keine Flugzeuge fliegen? Letztendlich sehen und sahen die Anwohner permanent ROT! (Den Lärm, den Schattenwurf bzw. den Spiegelbildeffekt, den Infraschall der Monster mal gar nicht betrachtet).

Der Gesetzgeber hat ergo reagiert und hatte mit mehreren Jahren Vorlaufzeit vorgeschrieben, dass Anfang 2025 alle Monster mit einer „Bedarfsgesteuerten Nachtbefeuerung (BNK)“ ausgerüstet werden MÜSSEN!

Im Regelfall blinken die Monster also nicht rot. Erst wenn sich ein Flugzeug nähert sollen die roten Blinklichter angehen. Das ist im Feld von Baesweiler-West aber nicht der Fall, die Dinger blinken permanent rot.

Im Detail, wie das mit dem BNK funktioniert, hier mal nachlesen:
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Gibt es jetzt schwarze Schaafe unter den Betreibern? Wir haben verifiziert berechnet, dass eine einzige Anlage über das EEG (Energie-Einspeisegesetz) in 20 Jahren ca. 40 Mio Euro Umsatz macht. Bei ca. 8 Mio Euro Baukosten = 32 Mio Euro netto vor Steuern, wohlgemerkt pro Anlage! Da tun doch sicherlich nur einige Tausend Euro sehr weh, um eine BNK oder zum Brandschutz eine automatische Löschanlage in die Gondel einzubauen, oder? Der BNK Preis ist uns nicht bekannt, die automatische Löschanlage soll lt. der Firma Minimax ca. 30.000 Euro kosten. Zum mangelhaften automatischen Brandschutz haben wir bereits berichtet. Und unkontrollierte Brände an den Monstern zeigen das wir Recht haben.

Ok, abziehen muss man noch die Pachten für die Grundstücke, die lt. unseren Informationen mal locker 250.000 Euro pro Anlage und Jahr sein können. Zur Vergleichbarkeit: In 20 Jahren also Pacht von 5 Mio Euro. Ein Angebot für 200.000 Euro liegt uns urschriftlich sogar vor. Ob Städte und Gemeinden sich die Verbreiterung der Zuwege auf ca. 4,5 Meter Breite bezahlen lassen sei mal dahingestellt. Oder ob abgesägte Bäume wieder aufgeforstet werden? Eher wohl nicht?! Eingriffe in Natur -/ und Landschaft werden wohl als Ausgleichszahlung bzw. Ersatzgeld aus der Portokasse bezahlt.

Zurück zum BNK. Logisch, wir haben uns beim zuständigen Umweltamt Aachen beschwert. Antwort nicht zuständig! Die Bundesnetzagentur meldete sich mit folgendem Text:

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Sehr geehrter Herr Dinslaken,

wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 10. Mai 2025 an Herrn Müller. Herr Müller hat uns gebeten Ihnen zu antworten.

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 85 Abs. 3 EEG zu überwachen, dass Netzbetreiber
a) die Netzbetreiber Anlagen nach § 8 an ihr Netz anschließen,
b) die Übertragungsnetzbetreiber den nach § 19 Absatz 1 vergüteten oder den nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell ausgeglichenen Strom nach § 57 vermarkten und die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Verordnung einhalten,
c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden,
d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b einschließlich etwaiger Verzugszinsen ordnungsgemäß ermittelt, erhoben und vereinnahmt werden und
e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden.

Für eine Überwachung von Anlagenbetreibern, ob diese ihre Anlagen mit einer BNK nach § 9 Abs. 8 EEG ausgerüstet haben bzw. ob diese ordnungsgemäß funktioniert, besteht daher bei der BNetzA keine Zuständigkeit nach dem EEG. Lediglich die Bestätigung einer Ausnahme nach den Vorgaben der Festlegung der Beschlusskammer 6 (BK6-19-142) ist durch die Beschlusskammer 6 vorgenommen worden. Nach Auskunft der Beschlusskammer 6 ist allerdings für die Region Aachen keine Ausnahmebestätigung erteilt worden.
Der verantwortliche Anschlussnetzbetreiber ist für die Überwachung der Einhaltung der § 9 Abs. 8 EEG zuständig. Sofern der Anlagenbetreiber, die Vorgaben zur Ausrüstung seiner Windenergieanlage nach § 9 Abs. 8 EEG nicht einhält, muss dieser den Anlagenbetreiber nach § 52 Abs. 1 Nr. 8 EEG sanktionieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Behörde keine Rechts- oder Projektberatung vornehmen dürfen. Möglicherweise lässt sich Ihr Anliegen auf zivilrechtlichem Weg gegenüber dem Anlagenbetreiber durchsetzen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weitergeholfen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat für Erneuerbare Energien
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Internet: www.bundesnetzagentur.de
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Auch wieder logisch, wenn vermutlich gegen Gesetze verstossen wird, kann man Strafanzeige stellen.

Strafanzeige Az. 352 UJs 34/25 / 352 Js 456/25 – Bedarfsgesteuerte Nachtabschaltung (BNK) von 3 Monster-Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West

Guten Morgen nach Aachen.
Sehr geehrte Frau N…., sehr geehrte Damen und Herrn bei der Staatsanwaltschaft Aachen.

Aufgrund eines PC Absturzes komme ich jetzt erst auf meine Strafanzeige, die in jeder rechtlichen Hinsicht gestellt wurde, vom 16.06.2025 zurück. Die Bundesnetzagentur teilt mit Schreiben vom 12.06.2025 mit, dass der Netzbetreiber für die Kontrolle der „Bedarfsgesteuerten Nachtabschaltung“ (BNK) zuständig ist. Der Netzbetreiber ist hier in Baesweiler ist die Regionetz-GmbH. https://www.regionetz.de/
Lt. Impressum https://www.regionetz.de/kontakt/impressum sind dort verantwortlich die Geschäftsführer: Axel Kahl, Stefan Ohmen.

Das Schreiben der Bundesnetzagentur vom 16.06.2025 wurde dem Umweltamt Aachen, den zuständigen Frauen Sch…. und K…., Herren L….. und K… zur Verfügung gestellt. Mir liegt vom Umweltamt Aachen, Frau K… eine Eingangsbestätigung vor. Inwieweit diese ihre Kontrollfunktion wahrgenommen haben und aufgrund der vorliegenden Beschwerden der Anwohner Kontakt zur Regionetz GmbH aufgenommen haben, ist mir nicht bekannt. Vom Umweltamt Aachen wurde mitgeteilt, dass eine BNK in die Anlagen installiert ist. Ursprünglich teilte das Umweltamt Aachen über Frau K… mit, dass die Bundesnetzagentur zuständig wäre. Diese Information war dann wohl falsch.

Von der Regionetz GmbH liegt mir keine Stellungnahme vor. Habe diese aktuell in den Verteiler aufgenommen.

Inwieweit die Polizeibehörde in Aachen in dem Fall in Amtshilfe über die Staatsanwaltschaft Aachen tätig wurde, ist mir auch nicht bekannt.

Unser Bürgermeister Pierre Froesch, der mit seinem Stab auch informiert ist, kümmert sich offenbar nur um seine Wiederwahl. Von ihm liegt hier auch keine Stellungnahme vor.

Es bleibt mitzuteilen,
dass die lt. Umweltamt Aachen installierte BNK keine Abschaltung des roten Blinklichtes bewirkt. Die roten Blinklichter der Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West blinken weiter nachts permanent rot.

Beweis: Zeugnis der Herren Frank von Wirth, Rainer Lewandowski, beide aus Baesweiler und Anwohner in der Siedlung-West.
Im Bedarfsfalle kann ich weitere Anwohner als Zeugen benennen.

Und es bleibt festzuhalten, dass Gesetze, wie ein Gesetz zur BNK, die nicht kontrolliert bzw. sanktioniert werden, für die Anwohner vollkommen unnütz sind. Ich bitte darum, meine Strafanzeige weiter zu verfolgen. Gehe auch davon aus, dass sich die Regionetz GmbH bei mir meldet.

@ CC auch Rechtsanwalt Thomas Mock.

PS.
Es bleibt auch festzuhalten, dass die Windkraft-Industrieanlagen nach wie vor, insbesondere nachts, neben dem roten Blinklicht, nicht unerheblichen Lärm verursachen. Die BImSchG Genehmigung für diese Anlagen wird vom Umweltamt Aachen nicht durch Messungen vor Ort kontrolliert. Auch vom zur Wiederwahl stehenden Städteregionsrat Tim Grüttemeier, in dessen Aufgabenbereich das Umweltamt Aachen steht, liegt hier keine Stellungnahme vor.

mfg
Dipl. Betriebswirt Anton Dinslaken

Wir werden mal wieder abwarten, was da kommen mag! Permanentes rotes Blinken der Monster kann jedenfalls in der Anwohnerschaft von Baesweiler-West nicht weiter gratis geduldet werden!

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