Werfen wir mal einen Blick in den § 14 der Bauordnung NRW:
§ 14 Bauordnung NRW (Brandschutz)
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
Windkraftanlagen sind ganz eindeutig Anlagen, genauer gesagt Windkraft-Industrieanlagen. Wie es der Name schon sagt, Windkraftindustrie.
Und da will man uns Anwohnern verkaufen, dass Windkraftanlagen nicht zu löschen sind.
Im Brandfalle soll die Windkraftanlagen abbrennen, toxisches brennendes GFK Material in die Umwelt gelangen, Kabel abbrennen, Öl aus der Gondel verbrennen (bis zu 1.500 Liter) und SF6-Schwefelhexafluorid ebenfalls noch in die Umwelt gelangen. Und im Umkreis von bis zu 1.000 Meter soll in Windrichtung der Gefahrenbereich abgesperrt werden!
Sind denn alle nur noch mit dem Klammerbeutel gepudert?
Wer denkt sich so einen schon fast vorsätzlichen Verstoß gegen die Bauordnung NRW aus?
Gelten für Windkraft-Industrieanlagen denn keine Bauvorschriften?
Das Verhalten der amtierenden nach BImSchG Windkraftanlagen genehmigenden Umweltämter ist mehr als grob fahrlässig. In der Baugenehmigung für die 3 neuen 180 Meter hohen Nordex Typ 149 Windkraftanlagen im Feld von Baesweiler-West findet sich jedenfalls keine vorbeugende Maßnahme zur Brandbekämpfung!
Genehmigungsbescheid_31_3_2021_BaesweilerWest
Windkraftanlagen werden mittlerweile auch in Waldgebieten errichtet, das Wald Gebiet rund um den Carl Alexander Park Baesweiler grenzt unmittelbar an!
Und die herrschende Meinung bis dato ist:
Abbrennen lassen und bis zu 1.000 Meter in Windrichtung absperren!
Umweltschäden, Gefahren für Menschen und Tiere hinnehmen!
Beispiele automatischer Löschanlagen der Firma CWS.
https://www.cws.com/de-DE/brandschutz/brandschutz-produkte/automatische-loeschanlagen
Lt. CWS Vertrieb grob hoch gerechnete Kosten ca. 30.000 Euro!
CO2-Löschanlage – Beratung, Installation & Wartung
CO2-Löschanlagen (d. h. auf Basis von Kohlendioxid) wirken durch eine schnelle Sauerstoffabsenkung im Brandfall. Durch die Expansion des Löschgases vom flüssigen in den gasförmigen Aggregatzustand entsteht zudem ein zusätzlicher Kühleffekt.
CO2-Löschanlagen werden für nicht geschlossene Einrichtungen und sehr große Löschbereiche eingesetzt, z. B. Lagerhallen mit einem hohen Bedarf an Löschmittel. Dazu gehören beispielsweise Gefahrstofflager, VbF-Lager (Lager für brennbare Flüssigkeiten), Lackiereinrichtungen, Lacklager, Hydraulikanlagen, Filteranlagen, Gasturbinen, Kabelkanäle, Nasslacklackierungen, Warmbandwalzanlagen oder Schaltwarten.
CWS Fire Safety bietet zwei Varianten von CO2-Löschanlagen an:
- Hochdruckanlagen (Bevorratung in Hochdruckflaschen, 60 bar)
- Niederdruckanlagen (Bevorratung in einem Löschmitteltank bei -20 °C, 25 bar
Alle CWS CO2-Löschanlagen können nach den folgenden Regelwerken ausgelegt werden: VdS 2093, VdS 3518, CEA 4007 und ISO 6183.
Wichtig: CO2 ist schon in geringen Konzentrationen personengefährdend, d. h. für die Evakuierung von Personen sind besondere technische Vorkehrungen zu treffen (z. B. redundante Räumalarme).
Vorteile
- CO2-Löschanlagen sind nach einem Einsatz schnell und kostengünstiger wieder einsatzbereit
Nachhaltigkeit
Die Löschwirkung einer CO2-Löschanlage ist rückstandsfrei.
Anmerkung: Quelle Titelbild, CWS CO2 Löschanlage