35 db(A) Nacht Lärmschutz für die Siedlung Baesweiler-West

Von | Mai 10, 2024

Drei 180 Meter hohe Nordex Typ 149 Windkraft-Industrieanlagen stehen im Feld von Baesweiler-West und machen nicht hinzunehmenden Lärm in der Siedlung Baesweiler-West. Und die Stadt Baesweiler will am 28.06.2024 mit einem CAP-Festival vor dem Roten Haus im Carl Alexander Park noch einen drauf legen! Es ist unfassbar welche Dreistigkeit hier an den Tag gelegt wird.

Nogo lieber Herr Bürgermeister Pierre Froesch. Die Lärmgrenzwerte für die Siedlung Baesweiler-West und das Senioren-Pflegeheim am CAP von 35 db(A) Nachtwert lt. TA-Lärm sind einzuhalten! WEA TA-Laerm Fasung vom 26-08-1998

Mittels gerichtlichem Vergleich vom 08.05.2006 Baesweiler_-Rechtsstreit-um-Windpark-ist-beigelegt  (siehe am Ende des Artikels) haben vier Kläger den Lärmgrenzwert von 35 db(A) für die Nacht gesichert. Im Jahr 2015 kam neben dem Vergleich das Senioren-Pflegeheim am CAP Baesweiler hinzu. Auch und insbesondere für das Pflegeheim gelten lt. TA-Lärm die strengen Nacht-Grenzwerte von 35 db(A). 

Die amtierenden Parteien, CDU, SPD und Die Grünen (von der FDP hört man ja sowieso nichts) und der Bürgermeister Pierre Froesch verabschieden eine Windkraftzone Baesweiler-West, wo schon drei 180 Meter hohe Türme aktuell gebaut wurden und planen noch eine Erweiterung dieser Windkraftzone in einer 80. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), um noch drei weitere dieser Türme bauen zu können. Und die Anwohner in der Siedlung-West sollen ruhig zuschauen und den Mund halten. So stellt man sich das wohl offenbar in der amtierenden Politik vor! Sehr schade, dass wir die amtierenden Parteien erst in der Kommunalwahl im Herbst 2025 abwählen können.

Kompromissbereitschaft zeigt man rein gar nicht. Eine 1.) informative Einwohnerversammlung zur 80. FNP Änderung UND 2.) ein Ratsbürgerentscheid (der Rat entscheidet, dass die Einwohner über die 80. Änderung des FNP statt des Rates entscheiden sollen) wird einstimmig im Rat partout abgelehnt. Und die Anwohner sollen den Wahnsinn der amtierenden Politik einfach so schlucken.

Trotz dieser Ignoranz unserer gewählten Volksvertreter schlagen wir einen alternativen Standort für ein CAP Festival 2024 vor. Wir sind als Anwohner ja keine Unmenschen. Wir schlagen den Bereich im Gewerbegebiet, wo das CAP1 Boarding-House steht, vor. Bei einem Standort dort gegenüber dem CAP1 könnten die Lärmgrenzwerte von 35 db(A) evtl. eingehalten werden. Aber auch dies müsste geprüft werden!

Unser Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter hat den Bürgermeister Pierre Froesch im Schreiben vom 09.05.2024 angeschrieben, wir warten auf Stellungnahme. WEA Schreiben wg CAP vom 09.05.24 Rechtsanwalt Thomas Mock  Ohne Kompromisse seitens der Stadt Baesweiler, ob bei der Windkraft oder dem CAP Festival zum Thema Lärmschutz, kann kein Entgegenkommen von der Bürgerinitiative Baesweiler-West mehr erwartet werden.

Zur Not werden wir den Lärmschutz beim Verwaltungsgericht Aachen oder Oberverwaltungsgericht NRW einklagen. Das könnte zur Folge haben, dass das CAP Festival 2024 ausfallen würde. 

Ergänzend, würde eine Bühne vor dem Roten Haus in der Landschaftsader DIREKT neben bzw. vor dem Naturschutzgebiet Carl Alexander Park stehen, würde dieses evtl. einen Umgehungstatbestand des Naturschutzgesetzes erfüllen. In einem Naturschutz-Gebiet ist KEINERLEI Lärm erlaubt. Da sagt doch schon die einfache Logik, das sowas nicht geht. Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus? Das CAP Naturschutzgebiet MUSS geschützt werden!

Die Bürgerinitiative Baesweiler-West hat im Jahr 2005 mit einer Petition dafür gesorgt, dass aus dem ehemaligen Zechengelände Carl Alexander das Naherholungsgebiet CAP wurde. Im Rahmen der Euregionale 2008 mit Fördergelder vom Land NRW dann realisiert.

Dito wurde im Rahmen der Vergleichsverhandlungen zum gerichtlichen Vergleich vom 08.05.2006 beschlossen, dass die 5 ha Ausgleichsmassnahmen für die fünf Windkraftanlagen (1 ha je WEA) im Feld von Baesweiler-West rund um den Carl Alexander Park geplanzt werden sollten. Auch dieses wurde realisiert.

Die Bürgerinitiative Baesweiler-West hat sich also letztendlich für alle Einwohner in der Stadt Baesweiler eingesetzt und für das Wohl der Gesellschaft einen wichtigen Beitrag geleistet. CAP Baesweiler und Ausgleichsmassnahmen. 

Als weiteres Ziel werden wir uns für eine Hunde-Auslaufwiese im Bereich des CAP Baesweiler einsetzen. Ob im Randbereich des CAP hinter dem Grillplatz (der beste Standort überhaupt, der dortige ökologische Ausgleich muss verlegt werden) oder im Gewerbegebiet gegenüber dem CAP1. Die von der Stadt Baesweiler vorgeschlagene Wiese in Setterich hinter dem ALDI an der Kläranlage ist Nonsens, weil dort keine Parkplätze vorhanden sind und die Zufahrt durch ein Wohngebiet führt. Beides wird bereits mit sachverständiger Überlegung in Zukunft zu Problemen führen. Auch hier stellt sich die Frage, wer denkt sich sowas aus? Antwort: Die amtierende Politik!

Der 5 ha umfassene ökologische Ausgleich rund um das CAP Baesweiler ist überhaupt erst mit der Unterschrift der vier Kläger unter dem gerichtlichen Vergleich vom 08.05.2006 entstanden. Da werden die Kläger doch wohl ein Mitspracherecht für das Anlegen einer Hunde-Auslaufwiese haben! Der ökologische Ausgleich hinter dem Grillplatz muss halt verlegt werden. Volle Zustimmung!


Stellungnahme der Naturschutzbehörde per Mail vom 10.05.2024:

„Guten Tag Herr Dinslaken,

aus rein landschaftsökologischer Sicht ist die von Ihnen vorgeschlagene Fläche sowohl für die Anlage einer Hundewiese als auch für die Durchführung des CAP-Festivals geeignet.

Ich betone allerdings, dass diese Bewertung ausschließlich aus rein landschaftsökologischer Sicht erfolgt. Inwieweit andere Einflussfaktoren die Bewertung des Standortes für die beiden o.a. Vorhaben beeinflussen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Harald T…..
 
StädteRegion Aachen
A 70.3 Umweltamt
Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei
Raum F 303, Zollernstraße 20, 52070 Aachen“


 

Hier weiter lesen, der gerichtliche Vergleich vom 08.05.2006:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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