
Antrag auf Akteneinsicht nach IFG NRW und UIG in die Abrissverfügung und die Nebenbestimmungen zum Abriss der Windkraft-Industrieanlage Nr. 5 im Feld von Baesweiler-West.
Umweltamt Aachen
Sehr geehrte Frau Schilling, Kaul, Lange bzw. Kern,
auf Anraten von Rechtsanwalt Thomas Mock stelle ich hiermit
Antrag auf Akteneinsicht in die Abrissverfügung incl. Nebenbestimmungen
für die Windkraft-Industrieanlage Nr. 5 in Baesweiler-West, die, wie ich bereits mit separater Email vom 03. August 2024 mitgeteilt habe, zwischenzeitlich in Einzelteilen im Feld liegt.
(siehe Fotos in dieser Email).
Wir möchten insbesondere
– die Entsorgung der Rotorblätter aus toxischem GFK Material
– die Entsorgung des klimaschädlichen Gases SF6 – Schwefelhexafluorid,
– die Entsorgung des Öles der Windkraftanlagen,
– und die restlose Entsorgung des Betons des Sockels der Windkraftanlage,
– die Renaturierung des Feldbereiches
– die Instandhaltung der Feldwege prüfen.
Die betreffenden Felder der bereits abgerissenen Anlagen Nr. 1 – 4 sind offenbar noch immer nicht renaturiert.
Ob die Betonsockel dieser Anlagen nur eingegraben geblieben sind, können wir adhoc nicht überprüfen.
Hier bitte ich um eine weitere Stellungnahme.
Meinen Anschein nach sind, so wie ich das in Augenschein nehmen konnte, durch evtl. unsachgemäßen Abriss Umweltschäden im Feld von Baesweiler-West zu befürchten.
Als betroffener Anwohner und Nutzer der Feldwege interessiert es mich brennend, dass hier eine ordnungsgemäße, korrekte Entsorgung und Renaturierung stattfindet.
Bitte um digitale Übermittlung Ihrer Abrissverfügung incl. Nebenbestimmungen. Die späteren Bescheinigungen der Entsorgungsfirmen können Sie nachreichen.
mfg Anton Dinslaken
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Umweltamt Aachen
Sehr geehrte Frau Schilling, Kaul, Lange und Kern,

Wir werden mit Argusaugen verfolgen, dass auch das im Boden befindliche Fundament der WEA restlos beseitigt wird.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen muss auch dieses restlos entsorgt werden.
Dafür haben Sie im übrigen vom Umweltamt als Rechtsnachfolger der Stadt Baesweiler Sorge zu tragen.
Zu evtl. weiteren in der 80. FNP Änderungen der Stadt Baesweiler (Erweiterung Windkraftzone Baesweiler-West) avisierten zu errichtenden neuen Windkraft-Industrieanlagen hatte ich bei Ihnen nach § 13 VwVfG Verfahrensbeteiligung beantragt. https://www.gesetze-im- internet.de/vwvfg/__13.html Ich gehe davon aus, dass die Verfahrensbeteiligung auch von Ihnen bestätigt wird.
Für ein neues BImSchG Verfahren weitere neuer Anlagen benötigen Sie die Datalogs der bis dato errichteten drei Anlagen im Feld von Baesweiler-West um die Vorbelastung zu ermitteln. Desweiteren eine Kontrollmessung.


mfg Anton Dinslaken
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Es ist endlich soweit. Wir haben vor Ewigkeitschemikalien wie PFAS gewarnt:
PFAS gefunden. Wir vergiften uns selbst.
Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz warnt davor, Wildschweinleber zu verspeisen. Die Organe der Tiere sind mit sogenannten Ewigkeitschemikalien belastet. Auch andere Regionen Deutschlands könnten betroffen sein.
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Die Fotostrecke der abgerissenen Windkraft-Industrieanlage Nr. 5 im Feld von Baesweiler-West:














