Einreichung von Unterlagen zur Petition 18-P-2024-08194-00

Von | April 2, 2024
Zur Petition 18-P-2024-08194-00 –  Verschärfung des IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz).
 
Liebes Team beim Petitionsausschuss des Landtages NRW, sehr geehrte Abgeordnete,
 
das Ziel meiner Petition soll es sein, das IFG NRW zu verschärfen, damit Bürger, Einwohner und Anwohner adäquat kausal zum Gesetz auch wirklich Akteneinsicht bekommen. Dafür wurde das IFG NRW + das UIG geschaffen.
 
Daher schicke ich Ihnen anhand des Praxisbeispiels aus der Städteregion Aachen Informationen, wie in der Praxis das IFG NRW gehandhabt wird. Über Petitionen und Gerichtsurteile erhält der Gesetzgeber Rückmeldungen zum Gesetz. Da trage ich gerne mit zu bei.
 
Angehängte Dateien, 
 
– Bescheid des Umweltamtes Aachen vom 18.03.2024 in 6 Seiten als JPEG Dateien.
– meine Widerspruchsbegründung vom 01.04.2024 zur verweigerten Akteneinsicht, Bescheid vom 18.03.2024 als PDF Datei.
 
 
In der Widerspruchsbegründung werden Sie einen weiteren Fall der verweigerten Akteneinsicht aus dem Kreis Düren nach IFG NRW + UIG finden. Klageverfahren VG Aachen 6 K 1997/19Auch in diesem Fall verweigerte die Behörde die Akteneinsicht. 
 
Und der Bürger musste sogar klagen! So kann und darf es doch nach Recht und Gesetz nicht laufen.
Sie haben als Landtag NRW die Möglichkeit, sich auch die Akte 6 K 1997/19 vom Verwaltungsgericht Aachen anzufordern.
Zwei negative Praxisbeispiele, die klar zeigen, wie das IFG NRW + UIG in der tatsächlichen Praxis mit den Behörden gehandhabt wird. Den Bürgern, Einwohnern und Anwohnern wird erst mal partout die Akteneinsicht verweigert. Tenor. Die werden schon aufgeben!
 
Ich führe zu dem Thema seit dem 18.11.2023 umfangreichen Schriftverkehr, was sogar vom Umweltamt Aachen bestätigt wird.
Heute datieren wir den 02.04.2024 und mir fehlen immer noch Unterlagen vom Umweltamt Aachen, um demokratisch meine Rechte durchzusetzen. In meiner Widerspruchsbegründung finden Sie den Verweis auf das Urteil Az. 6 K 1997/19 beim Verwaltungsgericht Aachen.
 
Ist das IFG NRW vom Gesetzgeber so gedacht, dass Bürger, Einwohner oder Anwohner erst klagen müssen?
Da kann doch nur ein klares NEIN die Antwort sein!
 
Es ist kein Wunder, dass in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass wir uns von der Demokratie weg bewegen.
Das Umweltamt Aachen trägt dazu bei. Wenn Recht und Gesetz in Deutschland bzw. NRW nicht mehr gilt, wo landen wir dann?
 
Mit freundlichen Grüssen, Anton Dinslaken
 

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