Fledermausschutz in der Baugenehmigung für die 3 Nordex Typ 149 Windkraftanlagen im Feld von Baesweiler-West, Seite 25. Genehmigungsbescheid_31_3_2021_BaesweilerWest
Es soll kein Sarkasmus als Anwohner sein, die Fledermäuse und auch >>>andere Vogelarten<<< MÜSSEN geschützt werden!
Aber die Windkraftanlagen werden für die Fledermäuse wenigstens abgeschaltet; >>>für die betroffenen Anwohner der Windkraftanlagen nicht<<<. Für Anwohner gelten gesetzliche Grenzwerte nach TA-Lärm! WEA TA-Laerm Fasung vom 26-08-1998
Ach wären wir armen Anwohner doch nur ein Fledermäuschen…….
Sind Euch noch andere geschützte Vogelarten bekannt, wie z.b. der Rotmilan usw., die hier im Gebiet rund um den Carl-Alexander-Park vorkommen und brüten? Dann schreibt es uns! Wir werden es dem Umweltamt Aachen mitteilen damit diese geschützten Vogelarten auch noch in die Baugenehmigung aufgenommen werden müssen!
NABU – Rote Liste der Brutvögel:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/rote-listen/roteliste-2021.html
Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung
Werfen wir aber doch einmal einen Blick in Wikipedia zum Thema Baugenehmigung und Fledermäuse: https://de.wikipedia.org/wiki/Flederm%C3%A4use
Und jetzt in die Baugenehmigung auf Seite 25.
Absatz 5.1.18 Natur- und Landschaftsschutz /Fledermaus
a) Im Zeitraum vom 15.03. bis 15.11. eines jeden Jahres ist die WEA zwischen 1 Stunde vor Sonnenuntergang und Sonnenaufgang vollständig abzuschalten, wenn die folgenden Bedingungen zugleich erfüllt sind:
1. Temperaturen von > 10° Celsius,
2. Windgeschwindigkeiten im 10min-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe,
3. kein Niederschlag.
b) Die Betriebs- und Abschaltzeiten sind über die Betriebsdatenregistrierung der WEA zu erfassen, mindestens ein Jahr lang aufzubewahren und auf Verlangen der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen vorzulegen. Dabei müssen mindestens die Parameter Windgeschwindigkeit und elektrische Leistung im 10min-Mittel erfasst werden. Sofern die Temperatur als Steuerungsparameter genutzt wird, ist auch diese zu registrieren und zu dokumentieren.
c) Das Betriebsprotokoll (als Nachweis für die Abschaltung) und die Ergebnisse der Klimadaten-Messung (als Grundlage für die Festlegung der Abschaltmodalitäten) sind über einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
d) Die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen behält sich ausdrücklich vor, darüber hinausgehende Vorgaben zu entsprechenden Abschaltzeiten festzulegen, die in der Steuerung der Anlage zu implementieren sind, wenn dies aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist.