OVG NRW Mündliche Verhandlung Az. 7 D 182/25.AK Windkraftanlagen am 09.07.2026

Von | Juli 11, 2026

Am 09.07.2026 um 14.30 Uhr fand die mündliche Verhandlung im Windkraftanlagen Verfahren Baesweiler-West (als Referenz wurde nur gegen Anlage Nr. 4 geklagt) beim OVG NRW in Münster statt. Kläger Frank von Wirth, Baesweiler, Beklagte Städteregion Aachen (zuständige Behörde Umweltamt Aachen).

Es wurde aus Kostengründen als Referenzklage nur gegen eine noch neu im Feld von Baesweiler-West zu bauende Windkraftanlage vom Hersteller Nordex, Typ 149, Anlage Nr. 4 geklagt. Eine Referenzklage reichte auch aus. Die bestehenden im Betrieb befindlichen 3 Nordex Typ 149 konnnten wegen Ablauf der Klagefristen nicht mehr beklagt werden. Es soll neben der Anlage Nr. 4 auch noch eine baugleiche Nordex Typ 149 Anlage Nr. 5 neben bzw. hinter den bereits gebauten und im Betrieb befindlichen 3 Nordex, Typ 149 Anlagen im Feld von Baesweiler-West gebaut werden.

Die beiden neuen Anlagen sollen hinter von Baesweiler-West aus blickend der Umgehungsstrasse B 57 gebaut werden. Dort stehen bereits 2 Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet Alsdorf und 3 weitere Anlagen auf dem Stadtgebiet Herzogenrath. Insgesamt stünden dann 10 dieser unzuverlässlich Strom erzeugenden Monster im Feld hinter Baesweiler-West. Verlässlich erzeugen die Anlagen im Betrieb aus Sicht der betroffenen Anwohner nur Lärm, Schattenwurf, Feinstaub, Turblulenzen, Spiegelbilder auf allen Glasflächen und sind für Wertverluste der Grundstücke verantwortlich. Videos dazu finden sich hier: www.youtube.com/@antonius2902

Um die Einhaltung von zulässigen Grenzwerten für die Anwohner geht es überwiegend in den Windkraftverfahren bei Gericht. Zu mehr dürfen sich Anwohner nach den Gesetzesänderungen durch einen Minister Habeck mehr oder weniger nicht mehr beschweren. Diese Grenzwerte sind in der sogenannten TA-Lärm § 6 Abs. 1 definiert. Siehe: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

Es wurde stellvertretend als Referenz nur gegen die neu zu bauende Anlage Nr. 4 geklagt, die ca. 1.500 Meter entfernt vom Kläger gebaut werden soll. Die bisherigen 3 Nordex Typ 149 Anlagen stehen ca. 840 Meter vom Siedlungsrand entfernt. Genaue Ortsangabe siehe auch:

Klage beim OVG NRW gegen die BImSchG Genehmigung vom 01.04.2025 ist raus!

Die Klagebegründung findest sich hier:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/klagebegruendung-ovg-nrw-verfahren-frank-von-wirth

In den 3 schon im Betrieb befindlichen Nordex Typ 149 Anlagen und auch den 2 neu zu bauenden Anlagen ist kein automatishcer Brandschutz in der Gondel eingebaut, obwohl Nordex selbst dies anbietet. Das Rad ist auch durch die Firma Minimax bereits erfunden. Die ca. 30.000 Euro für automatischen Brandschutz möchte man wohl sparen und das Geld auch noch einsacken. Siehe hier: https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/minimax-brandschutz-fuer-windkraft-industrieanlagen

Rechtsanwalt Thomas Mock hatte am 07.07.2026 noch ein begründendes Schreiben für Frank von Wirth beim OVG eingereicht. Siehe hier:
OVG NRW Stellungnahme Rechtsanwalt Thomas Mock vom 07-07-2026

Vorher hatte das OVG NRW Beiladungsanträge zu Anwohnern Beiladungsantrag_Frickensteinpp
abgelehnt, was im Verfahren letztendlich im Nachhinein betrachtet zum Vorteil reichte und sich jetzt als Eigentor für das OVG bzw. das Umweltamt herausstellt, weil das Urteil jetzt nur gegen den Kläger wirkt.

Eigentor deshalb, weil ein jetzt verkündetes Urteil nur gegen oder für den Kläger wirkt und auch bei Beiladungen auch gegen oder für die Beigeladenen gewirkt hätte. Das ist nun nicht der Fall. Eigentor. Siehe hier:
4000-2026-797471_Beiladungsbeschlus_9ee21870-761e-11f1-9861-bc73aeaa7495

Neben einem Kläger und einem Beklagten gibt es im Verfahren auch einfache und notwendige Beigeladene, die beigeladen werden, wenn diese von einem Urteil betroffen wären. Der Unterschied zum Kläger und Beklagten ist, dass Beigeladene gratis mitlaufen, so lange diese keine eigenen Anträge stellen. Obwohl ausdrücklich im Gesetz vorgesehen hat das Gericht trotzdem die Beiladungen für die Anwohner und sogar das Pflegeheim am CAP – Carl Alexander Park abgelehnt.

Interessant ist es, dass die Windkraftbetreiber im Regelfall die Firmen, meist GmbH & Co KG´s wie die Unterwäsche wechseln. In einer GmbH & Co KG gibt es voll haftende Komplementäre und nur mit ihrer Einlage haftenden Kommanditisten. Auch für den BImSchG Genehmigungsantrag der Anlage für Baesweiler-West gab es diesen Wechsel.

Genehmigt wurde auf eine ganz andere Firma. Letztendlich war die Erneuerbare Energien Baesweiler GmbH & Co KG die letzte Beigeladene. Alle Firmen firmieren mit dem gleichen Firmensitz in Geilenkirchen. Daher resultiert auch der Beweisantrag von Rechtsanwalt Thomas Mock, der zum Schluss der Verhandlung gestellt wurde. Bei den unterschiedsrichen GmbH & Co KG´s finden sich allerdings die gleichen Namen bei den Komplementären.

Die ursprüngliche Betreibergesellschaft war die Windpark Baesweiler Nr. 23 GmbH & Co KG, mit der im Jahr 2006 auch ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Der BImSchG Bauantrag lief über die Firma BMR aus Geilenkirchen. Siehe hier:

https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/status-quo-klausel-charakter-reines-wohngebiet-baesweiler-west-windkraft-industrieanlagen

Der Vergleich besagte, dass die Windkraftanlagen nachts wegen Lärm nur reduziert betrieben werden durften. Die 3 Beweisanträge wurden im übrigen durch die 3 Richter und 2 Beisitzer beim OVG NRW abgelehnt, was auch zu erwarten war.

Die Ablehnung der Beweisanträge ist eigentlich gar nicht so schlimm, wichtig ist, dass die Ablehnung in der Urteilsbegründung bzw. im Urteil zu finden ist.

Der Prozess diente nämlich eigentlich dazu zu protokollieren, wie das Umweltamt Aachen arbeitet und den Beweis dazu zu führen. Das Umweltamt soll nämlich neutral arbeiten, also nicht für einen Betreiber und auch nicht für die Anwohner. Zusammengefasst im Amtsermittlungsgrundsatz. Dem Eindruck nach, die beiden Vertreter des Umweltamtes Aachen sassen neben dem Rechtsanwalt des Betreibers und dem Vertreter des Betreibers. Rechtsanwalt Thomas Mock und Frank von Wirth sassen auf der Gegenseite. Das mag ja auch nur Zufall sein.

Es gab auch Zuschauer, Fotos von vor der Verhandlung, Hans-Willi + Anita Pelzer und Rainer Lewandowski:

Nach Eröffnung der Verhandlung und Verlesung und Zusammenfassung der Klage und der Erwiderung der Gegenseite über einen Richter durfte weiter vorgetragen werden. Rechtsanwalt Thomas Mock hat hervorragend begründend vorgetragen. Der Anwalt des Betreibers hat erwidert. Das Umweltamt Aachen war nicht per Anwalt vertreten, die beiden Vertreter sassen ja auch passend neben dem Anwalt des Betreibers. Im übrigen wurde sich seitens des Umweltamtes dessen Vortrag angeschlossen. Eine Betätigung des Vortrages von Rechtsanwalt Mock gab es nicht. In Bezug zur bereits erwähnten Neutralität hinterlässt das schon einen faden Beigeschmack zum Amtsermittlungsgrundsatz.

Der Kern des Verfahrens war das BImSchG – Bundesimmissionsschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

Hier insbesondere der § 16 ff BImschG. Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
Was bedeutet, dass Anlagen bzw. Genehmigungen nachgebessert werden müssen, wenn neue Erkenntnisse dies hergeben.

Nach den Vorträgen und den Beweisanträgen von Rechtsanwalt Thomas Mock zog sich das Gericht zur Beratung über die Beweisanträge zurück. Die dann Richter und Beisitzer zurückkehrend abgelehnt wurden.

Es wurde auch erläutert, dass der Kläger Frank von Wirth sich nicht auf den gerichtlichen Vergleich berufen kann, weil er ja nicht Mitunterzeichner des Vergleiches wäre. Die Unterzeichner des Vergleiches wurden ja auch nicht beigeladen und konnten deshalb keine Anträge stellen.

Dito wurde erläutert, dass Frank von Wirth nicht für das Pflegeheim am CAP sprechen könnte, weil er ja kein Vertreter des Pflegheimes wäre. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema strikte Einhaltung von Grenzwerten bei Pflegeheimen interessierte die Richter nicht.

Ein Reines Wohngebiet oder Allgemeines Wohngebiet wäre für die Anlage Nr. 4 egal, weil diese nach den vorgelegten Parteigutachren unterhalb der Grenzwerte nach TA-Lärm läge. Soll ja auch nach Plan ca. 1.500 Meter entfernt stehen, im Gegensatz zu den 3 bereits in Betrieb befindlichen Nordex Typ 149 Anlagen, die nur ca. 840 Meter entfernt stehen. Flächenschall anstatt Punktschallberechnung interessierte nicht. Die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens wurde abgelehnt.

Rechtsanwalt Thomas Mock und der Anwalt der Gegenseite bzw. Betreibers haben dann noch argumentiert und vorgetragen. Thomas Mock auch insbesondere zum Thema Infraschall und Körperschall. Es entstand der Eindruck das die Richter db(A), also hörbareren Schall nicht vom Infraschall unter 20 Herz unterscheiden konnten oder nicht wollten. Thomas Mock hat dies, den Unterschied, sogar noch explizit erklärt. Thomas Mock hat auch zum neuen Gutachen, Tonhaltigkeit der Nordex Typ 149, der DEKRA in Uhingen vorgetragen. Und noch zum Eingriff in das Eigentum was wohl verfassungswidrig wäre.

Wichtig: Alles gerichtlich protokolliert.

Das Gericht zog sich zur Urteilsfindung zurück.

Letztendlich:
Klage zulässig, Klage abgewiesen Revision nicht zugelassen und Begründung wird zugeschickt.

Die Zusammenfassung der Bürgerinitiative Baesweiler-West und die Erläuterung des Eigentors

– Die Vorgehensweise des Umweltamtes Aachen wurde gerichtlich protokolliert. Ähnlich wie ein Attest beim Arzt.

– Das Urteil bezieht sich nur auf die Klage von Frank von Wirth und nur auf die neue Anlage Nr.4

– Das Urteil wirkt nur gegen den Kläger Frank von Wirth und nicht gegen die nicht Beigeladenen oder andere Anwohner.

– Das Urteil gilt auch nicht für die drei anderen schon existierenden im Betrieb befindlichen Nordex N 149 Anlagen

– Aufgrund des Urteils können Frank von Wirth und alle anderen sich nach wie vor zu den drei existierenden alten Anlagen beschweren.

– Jeder Unterzeichner des gerichtlichen Vergleiches aus 2006 kann ergo weiter fordern, dass die Genehmigungen für die alten drei bestehenden Anlagen nachgebessert werden und dito für die zwei neuen Anlagen aufgrund des gerichtlichen Vergleiches

– Hätte das OVG die Beiladungen zugelassen, hätte das Urteil auch gegen diese gegolten. (Eigentor).

– Die strikt einzuhaltenden Grenzwerte für das Pflegeheim müssen von Amts wegen nach § 16 ff BImSchG nachgebessert werden.

– Die nicht beigeladenen Unterzeichner des gerichtlichen Vergleiches aus 2006 können nach wie vor Nachbesserung nach § 16 ff BImSchG fordern.

– Das DEKRA Gutachten aus Uhingen kann noch beim Umweltamt Aachen vorlegt werden. Dort wurde Tonhaltigkeit der Nordex N 149 Anlagen festgestellt und dann müsste nach § 16 BImSchG ff. nachgebessert werden.

– Da Rechtsanwalt Thomas Mock das Thema Eigentum und Verfassungswidrig in das Verfahren eingebracht hat, wäre evtl. nach einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Wir warten jetzt auf die Urteilsbegründung, diese wird hier veröffentlicht werden.

Wie könnte es weitergehen?

Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Im Anschluss Verfassungsbeschwerde.

Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich kostenfrei Was ist sonst noch wichtig zu wissen? – Bundesverfassungsgericht. Es fallen keine Gerichtskosten an. Beachten Sie jedoch, dass bei missbräuchlicher Einreichung eine Gebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden kann Was ist sonst noch wichtig zu wissen?
– Bundesverfassungsgericht.

Die Beschwerde muss in Papierform oder elektronisch eingereicht werden Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht. Für die Ausarbeitung fallen im Erfolgsfall aber oft hohe Anwaltskosten an.
Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall der vorherige Rechtsweg bereits ausgeschöpft wurde oder welche Fristen für eine Verfassungsbeschwerde gelten?

Eine Verfassungsbeschwerde nach einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ist an strikte Fristen und strenge Voraussetzungen gebunden. Das Bundesverfassungsgericht ist keine zusätzliche Berufungsinstanz, sondern prüft nur die Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht Was ist eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.
Wichtige Fristen und Fristbeginn
1 Monat Frist: Die Frist zur Einlegung und Begründung beträgt einen Monat Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.

Zustellung entscheidet: Die Frist beginnt mit der vollständigen Zustellung des OVG-Urteils oder Beschlusses Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.
Keine Verlängerung: Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. [1, 2]
Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität)

Letzte Instanz: Sie müssen vor dem OVG alle verfügbaren Rechtsmittel (z. B. Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht) vollständig ausgeschöpft haben Was ist eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.
Gehörsrüge prüfen: Wurde Ihr Vortrag vom OVG ignoriert, müssen Sie oft zuerst eine Anhörungsrüge beim OVG erheben, bevor Sie nach Karlsruhe gehen können.

Landesverfassungsgericht vorrangig: In vielen Bundesländern müssen Sie bei Verletzung von Grundrechten der Landesverfassung zuerst das dortige Landesverfassungsgericht anrufen.

Form und Anwaltszwang
Kein Anwaltszwang: Sie dürfen die Verfassungsbeschwerde selbst einreichen und begründen, ohne einen Anwalt zu bezahlen Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.
Schriftform zwingend: Die Einreichung muss per Post, Fax oder über den elektronischen Rechtsverkehr (eRecht) erfolgen Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht. Eine einfache E-Mail ist rechtlich unwirksam Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.

Begründungspflicht: Sie müssen genau darlegen, welches spezifische Grundgesetz-Grundrecht (z. B. Eigentumsrecht, Berufsfreiheit oder faires Verfahren) durch die OVG-Entscheidung verletzt wurde Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.

Wenn das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Revision nicht zugelassen hat, dürfen Sie nicht direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Sie müssen zwingend einen weiteren Zwischenschritt gehen, um den Rechtsweg vollständig auszuschöpfen Was ist eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.

Pflicht zur Nichtzulassungsbeschwerde
Bundesverwaltungsgericht anrufen: Sie müssen zuerst eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einlegen.

Ziel des Schritts: Damit greifen Sie die Entscheidung des OVG an, die Revision zu verweigern.
Ausschlusskriterium: Überspringen Sie diesen Schritt und wenden sich direkt nach Karlsruhe, wird das Bundesverfassungsgericht Ihre Beschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung als unzulässig abweisen Was ist eine Verfassungsbeschwerde? – Bundesverfassungsgericht.

Verfasser der Zusammenfassung: Anton Dinslaken

HINWEIS:
Auf der Webseite finden sich eigentlich alle für Anwohner interessanten Themen über Windkraftanlagen. Siehe hier:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/

Facebook:
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Youtube:
www.youtube.com/@antonius2902

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