Automatische Löschsysteme sind NICHT in den WEA im Feld von Baesweiler-West eingebaut

Von | April 21, 2024

„Auch Windräder können in seltenen Fällen in Brand geraten und sorgen für spektakuläre Bilder. Die Feuerwehr kann dann meist nichts tun – außer das Gelände abzusperren und herunterfallende Teile als Sondermüll zu entsorgen. Es gibt mittlerweile aber auch automatische Löschsysteme, die in die Kanzeln eingebaut werden. Die Umschau berichtet diesbezüglich über zwei Brände in Clausnitz und Buchhain, redet mit Anwohnern, der Feuerwehr und dem TÜV. Und noch dazu besuchen wir eine Firma in Lübeck, die sich auf automatische Löschanlagen in Windrädern spezialisiert hat“

https://youtu.be/jTA7DcDxpbA?si=IpuQE-deNTvOpExJ

In den 3 neuen 180 Meter hohen Windkraft-Industrieanlagen Typ Nordex 149 im Feld von Baesweiler-West sind KEINE AUTOMATISCHEN LÖSCHANLAGEN verbaut. Nachdem wir das Brandschutzkonzept der Anlagen angefordert und geprüft hatten, wurde eine Petition nach Art. 17 GG an den Landtag NRW geschrieben, um zu erreichen, dass in alle Windkraft-Industrieanlagen in NRW und insbesondere in die Anlagen in Baesweiler derartige Löschsysteme eingebaut werden sollen. 

Der Bürgermeister der Stadt Baesweiler Pierre Froesch und der Stadtrat wurde per weiterer Petition nach Art. 17 GG nun angehalten die Petition an den Landtag NRW zu unterstützen.

Die skandalöse Antwort findet sich im Ratsinfosystem der Stadt Baesweiler unter dem 23.04.2024https://ratsinfo.baesweiler.de/

Vorab, lieber Herr Bürgermeister, Sie sind für Recht und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Baesweiler verantwortlich! Wen möchten Sie für dumm verkaufen?

WEA Petition an den Landtag NRW Beschlussvorlage_66-2024 Ratssitzung Baesweiler vom 23-04-2024

Die Antwort in der Beschlussvorlage des Rates vom 23.04.2024 im exakten Wortlaut:

Beschlussvorschlag: 23.04.2024

„Der Rat der Stadt Baesweiler beschließt, die in der Anlage beigefügte Anregung zurückzuweisen.

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Mit in der Anlage beigefügter E-Mail vom 24.03.2024, 18:07 Uhr, regt der Antragsteller an: „Der Stadtrat und der Bürgermeister mögen beschließen, meine Petition unter Aktenzeichen I.A.4/18-P-2024-08214-00 zu unterstützen.“ Zur Begründung wird auf die Anlage verweisen.

Die in der Anregung in Bezug genommene Petition des Antragsstellers nach Art. 17 GG an den Landtag Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2024 verfolgt das Ziel, Änderungen des sog. Windenergie-Erlasses (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung – Windenergie-Erlass) zu erreichen.

Ausweislich des Schreibens des Vorsitzenden des Petitionsausschusses zu der Eingabe des Antragstellers wird der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen über das Anliegen beraten. Bei dem Windenergie-Erlass handelt es sich um einen Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018.

Nach § 24 Absatz 1 S. 1 GO NRW können sich Anregungen und Beschwerden an den Rat nur auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen, also auf Angelegenheiten, die in die Verbandskompetenz der Gemeinde fallen. Überörtliche Angelegenheiten (z.B. allgemeinpolitische Fragen) hingegen können nicht zum Gegenstand von Anregungen und Beschwerden an den Rat gemacht werden (vgl. Peters, in: BeckOK Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, § 24, Rn. 10).

Damit ist klargestellt, dass die Gemeinde sich nicht mit Angelegenheiten beschäftigen darf, die in die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Trägers öffentlicher Gewalt (z. B. Bund, Land) fallen (vgl. Winkel, in: PdK NW B-1, § 24 GO NRW, Erl. 5). Die Änderung des Windenergie-Erlasses fällt in die Zuständigkeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und stellt damit keine Angelegenheit der Stadt Baesweiler dar!“

Hier weiter lesen:

Landtag NRW – Petition nach Art. 17 GG – Mangelhafter Brandschutz bei Windkraftanlagen – Schattenwurf von Windkraftanlagen

Minimax Hochdruck-Wassernebel Löschanlage zum Löschen von WEA

Minimax Brandschutz für Windkraft-Industrieanlagen

 

 

 

 

 

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