Genehmigungsverfahren für acht Windenergieanlagen in Stolberg – Drei-Kaiser-Eichen | StädteRegion Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren beim Umweltamt Aachen und in der amtierenden Politik,
ich habe mir die Unterlagen, die auf der Seite der Städteregion Aachen zum Download stehen, intensiver angesehen.
Auch haben wir/ich zur Sicherung des Beweises für die laufenden Verfahren in Baesweiler die Unterlagen heruntergeladen. Seit Juli 2023 versuchen wir hier Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen zu bekommen, Schriftverkehr ohne Ende dazu.
Aktuell laufen drei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Städteregion Aachen.
Im Stolberger Verfahren kann man alle Unterlagen mit drei Klicks herunterladen. Hoch interessante Information.
Für die Unterlagen von Baesweiler verlangt das Umweltamt Aachen (350 + 500) = 850 Euro Gebühren, für drei Klicks.
Auch werden in Baesweiler alle Informationsveranstaltungen selbst durch den Stadtrat abgelehnt, in Stolberg findet sowas statt. Zusammengefasst sind die Unterlagen aus Stolberg ungemein interessant für uns in Baesweiler, zeigen sich doch Parallelen. Mit mehr als 20 Jahren Windkraft-Erfahrung als Anwohner möchte ich gerne Ergänzungen meiner bisherigen 10 Einwendungen vorbringen.
Einwendung Nr. 11:
DIe Hochwasserschäden in Stolberg und Umgebung sind noch nicht beseitigt. Die Anwohner sind noch nicht geschützt.
Und dann plant die amtierende Politik schon weitere Bodenversiegelungen, insbesondere Flächenmässig gravierende mit Windkraftanlagen.
Ohne fertig gestellten Hochwasserschutz für Stolberg, was aus dem Artikel der Aachener Zeitung deutlich wird,
dürfen zum Schutz der Bevölkerung KEINE Hochwasser Relevanten Bodenversiegelungen mehr in Stolberg durchgeführt werden.
Alles andere wäre sträflicher Leichtsinn! Der auch im Schadenfall Strafgesetzbuch relevanten Charakter mit sich bringen würde.
Alle Genehmigungs-Verfahren mit
zum Hochwasserschutz Relevanten Bodenversiegelungen müssen bis zum Ende / Fertigstellung der Hochwasser-Baumassnahmen gestoppt und ausgesetzt werden!
Ergänzung meiner Einwendung Nr. 1:
Das angehängte Video zu der bekannten Havarie einer Windkraftanlage zeigt deutlich beweisführend die toxischen Verunreinigungen des Bodens. Das Video zeigt nur die Ausmasse einer Havarie durch toxisches Rotorblatt-Material.
Windkraft-Industrieanlagen verlieren aber durch Rotorblatt Abrieb (Emission) bis zu 200 kg toxischen Feinstaub pro Anlage und Jahr. Sind bei der Havarie die Felder noch überschaubar, sind die Auswirkungen im Stolberger Wald gar nicht kalkulierbar.
Und ich erinnere mich an die Auswirkungen des Tornados in Roetgen, die Schneise der Verwüstung. Sicher ist also gar nichts.Vor allem keine Windkraftanlagen.
Siehe Video aus den USA: https://youtu.be/R_ ZDVYzIhgc?si=bN33BQq3lKoLoYym
Ich gehe davon aus, dass der Wasserverband Eifel Rur als Betreiber der Trinkwasser Wehebachtalsperre explizit, wenn noch nicht geschehen,
von der Städteregion Aachen zu einer diesbezüglichen Stellungnahme zur möglichen Trinkwasser-Gefährdung aufgefordert wird.
Auch hier wäre es sträflicher Leichtsinn, die Anforderung einer Stellungnahme zu unterlassen!
„Der für das Bauvorhaben Windparkvorhaben Stolberg-Drei-Kaiser-Eichen notwendige Ausbau des Bestandsweges bzw. die Begradigung des Weges durchkreuzt die Schutzzone IIA des festgesetzten WSG Wehebachtalsperre. Gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Wehebachtalsperre [1] besteht ein mögliches Konfliktpotential
mit den nachfolgend aufgeführten Verboten bzw. beschränkt zulässigen Handlungen:
Nach §3 der Wasserschutzgebietsverordnung: Schutz in der Zone IIA Absatz (2) sind Vorhaben genehmigungsbedürftig, soweit nicht nach § 3 Abs. 1 verboten:
der
[..]
3. Ausbau von Straßen sowie
4. Neubau und Ausbau von Wegen.
Gemäß §7 der Wasserschutzgebietsverordnung: Genehmigungen entscheidet über die Genehmigung
die zuständige Wasserbehörde.
Der Antrag soll u.a. Unterlagen und Informationen enthalten:
• Formloses Anschreiben
• Erläuterungsbericht einschließlich einer Vorhabensbeschreibung
• Übersichtskarte
• Detailplan“
mit den nachfolgend aufgeführten Verboten bzw. beschränkt zulässigen Handlungen:
Nach §3 der Wasserschutzgebietsverordnung: Schutz in der Zone IIA Absatz (2) sind Vorhaben
der
[..]
3. Ausbau von Straßen sowie
4. Neubau und Ausbau von Wegen.
Gemäß §7 der Wasserschutzgebietsverordnung: Genehmigungen entscheidet über die Genehmigung
die zuständige Wasserbehörde.
Der Antrag soll u.a. Unterlagen und Informationen enthalten:
• Formloses Anschreiben
• Erläuterungsbericht einschließlich einer Vorhabensbeschreibung
• Übersichtskarte
• Detailplan“
Diese Genehmigung muss vom Wasserverband Eifel Rur versagt werden!
Ergänzung meiner bisherigen Einwendung zum Naturschutz:
Eine Ersatzgeldzahlung ist kein Naturschutz! Das Absägen von Bäumen schon gar nicht!
Eingriff in das Landschaftsbild: Die Bewertung erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren nach LANUV (2015) “Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen“ (vgl. Kap. 14 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 2024). Der Ausgleich erfolgt über eine Ersatzgeldzahlung. Die Höhe des Ersatzgeldes berücksichtigt u.a. die Höhe und Anzahl der geplanten WEA, die Wertstufen der betroffenen Landschaft sowie ggf. vorhandene Vorbelastungen.
Lebensraum Baum:
Bäume sind nicht nur Pflanzen, sondern komplexe Lebensräume, vergleichbar mit einem großen Mietshaus, das über mehrere Stockwerke reicht und vielen Tierarten Unterschlupf bietet. Ganz oben in den Baumkronen siedeln sich Vogelarten wie der Eichelhäher und der Habicht an, während sich weiter unten der Eichelbohrer, das Eichhörnchen, die Äskulapnatter, der Buntspecht und die Schleiereule zuhause fühlen.
Anlässlich des Tages des Baumes verdienen besonders Eichen besondere Beachtung. Mit ihren weitreichenden Ästen und einer beeindruckenden Höhe von bis zu 40 Metern sind sie ein Inbegriff urwüchsiger Kraft und Stärke. Ihre Langlebigkeit, die oft 1000 Jahre übersteigt, macht sie für viele Menschen zu einem Symbol der Ewigkeit. Auch abgestorbene Äste werden von Eichen nicht abgeworfen, sondern bleiben am Stamm, was ihnen ein oft mystisches Aussehen verleiht.
Eichen und andere Bäume tragen wesentlich zum Klimaschutz bei, indem sie Holz liefern, Schatten spenden, die Luft kühlen und befeuchten.
Das Naturwunder Baum:
Weitere Einwendung zum Bürgerenergie-Gesetz NRW :
Das Fällen eines Baumes sollte sorgfältig überlegt werden, sei es um eine Straße oder ein Haus zu bauen oder weil die Blätter das Dach verschmutzen und die Kanalisation blockieren. Bäume bieten zahlreiche Vorteile, die berücksichtigt werden sollten:
**CO2-Absorption und Sauerstoffproduktion:** Ein Baum absorbiert jährlich etwa 22 kg CO2 und produziert ausreichend Sauerstoff für zwei Menschen. Dies trägt maßgeblich zur Verbesserung der Luftqualität bei.
**Bodenstabilisierung:** Mit seinen tiefen Wurzeln stabilisiert ein Baum den Boden und verhindert Erosion. Die Wurzeln verbessern die Bodenstruktur und erhöhen die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens.
**Klimaregulierung:** Bäume reflektieren und absorbieren einen Teil der Sonneneinstrahlung, was zur Kühlung der Umgebung beiträgt. Ein einzelner Baum kann den kühlenden Effekt von zehn Klimaanlagen haben.
**Wolkenbildung und Niederschlag:** Durch die Verdunstung tragen Bäume zur Wolkenbildung bei und beeinflussen somit das lokale Mikroklima und den Niederschlag positiv.
**Bodenfruchtbarkeit:** Blätter, die zu Boden fallen, zersetzen sich und dienen als Nahrung für den Boden. Dies fördert die Bodenfruchtbarkeit und unterstützt das Wachstum anderer Pflanzen.
**Nährstoffkreislauf:** Bäume liefern Zucker an das Myzelium im Austausch gegen Nährstoffe, was das Bodenleben fördert und die Gesundheit des Ökosystems unterstützt.
**Luftreinigung:** Bäume absorbieren Staub und Schadstoffe wie Stickoxide und Schwefeldioxid, was die Luftqualität erheblich verbessert.
**Lebensraum:** Bäume bieten Lebensraum und Nahrung für eine Vielzahl von Tieren, einschließlich Vögel, Insekten und Nagetiere, und fördern somit die Biodiversität.
**Schall- und Sichtschutz:** Bäume können als natürliche Schall- und Sichtbarriere dienen, was besonders in städtischen Gebieten von Vorteil ist.
**Schatten und Schutz:** Bäume spenden Schatten und schützen vor UV-Strahlung, was das lokale Mikroklima angenehm kühlt.
Zusätzlich kann erwähnt werden:
**Wirtschaftlicher Nutzen:** Stadtbäume können den Wert von Immobilien steigern und Energiekosten senken, indem sie natürliche Kühlung bieten.
**Gesundheitsvorteile:** Der Aufenthalt in der Nähe von Bäumen und Grünflächen reduziert Stress, verbessert die psychische Gesundheit und fördert körperliche Aktivitäten.
**Fazit:** Neben der CO2-Reduktion bietet ein Baum Frische, Wasser und Sauerstoff. Bäume sind eine unverzichtbare Technologie, die uns retten kann! Pflanze Bäume, pflanze Hecken.
Quelle
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Examples of roots system of Pinus Sylvestris. From L. Kutschera, E. Lichtenegger, „Wurzelatlas mittel-europäischer Waldbäume und Sträucher“, Graz 2002
Weitere Einwendung zum Bürgerenergie-Gesetz NRW :
Für 0,2 Cent je kwh, übersetzt: 0,002 Euro je kwh,
es lockt ja die kalkulierte Nennleistung,
die niemals in der Praxis erreicht wird, erwähnt werden müssen Dunkelflauten und Abschaltungen z.b. zum Fledermausschutz, Schattenwurf
sollte die amtierende Politik doch ganz genau überlegen, für was die Seele verkauft wird. Für was monetär dieses Ziel an Haushaltssanierung von Stolberg an Belastungen für Anwohner und Natur verkauft wird. Die Entscheidung ist für mindestens 20 Jahre nicht rückgängig zu machen. Zumal unter Garantie kein Cent für die betroffenen Anwohner dabei heraus springen wird.
Ich gehe davon aus, dass ich mir die Unterlagen auch noch weiter intensiv anschauen werde.
Sind die Erkenntnisse aus dem Stolberger Verfahren für uns in Baesweiler unter allen Umständen brauchbar.
Hier möchte man in Baesweiler über eine 80. Änderung des FNP noch zu den drei bereits errichteten 180 Meter hohen WEA weitere drei Türme ins Feld von Baesweiler-West bauen. Da wird auch hier noch ein BImSchG Genehmigungsverfahren auf uns zukommen.
mfg Anton Dinslaken
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