Trinkwasserversorung aus Wehebachtalsperre durch WEA gefährdet

Von | Mai 30, 2024

 
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Die Aachener Zeitung hat auch mal wieder recht positiv zur Windkraft in Stolberg berichtet:
 
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Genehmigungsverfahren für acht Windenergieanlagen in Stolberg – Drei-Kaiser-Eichen | StädteRegion Aachen

Sehr geehrte Frau Schilling, Frau Kaul, Herr Lange, Herr Kern,
 
wie bereits beschrieben war ich am 28.05.2024 auf der Infoveranstaltung in Stolberg zu dem Genehmigungsverfahren der dortigen Windkraft-Industrieanlagen.
Teilgenommen haben der Bürgermeister von Stolberg, Patrick Haas, der Beigeordnete Tobias Röhm, der Vertreter der Juwi Herr Manfred Zenker und ein Vertreter der Stawag, Herr Tobias Küppers. 
 
Ich war doch mehr als verwundert, dass der Bürgermeister und der Beigeordnete zum Bürgerenergie Gesetz NRW keine hinreichende Antwort geben konnten.
Dies mal dahin gestellt. Es ging fragend um die Ertragsbeteiligung für die Stadt Stolberg bzw. die Anwohner nach dem neuen Gesetz.
Siehe:
 
Habe mir die Unterlagen per Download (siehe Screenshot) bereits adhoc angelesen und bin zutiefst erschrocken. 
Möchte daher persönliche Einwendungen in das Verfahren einbringen.
 
Nr. 1)
Die dort geplanten Windkraft-Industrieanlagen gefährden, 
insbesondere, weil im Wasserschutzgebiet und den Zuflüssen zur Wehebachtalsperre errichtet werden soll, die Trinkwasserversorgung der Region:
Siehe:
 
Information des Wasserverbandes Eifel-Rur: WEA Stolberg wehebachtalsperre
 
Allseits bekannt ist, vom Deutschen Bundestag und der Windindustrie bestätigt, dass durch Erosion der Rotorblätter toxisches GFK / CFK, Bisphenol-A, CFAS in die Umwelt gelangt. Nach neuesten Schätzungen von solch neuen hohen dort geplanten Anlagen bis zu 200 kg pro Anlage und Jahr. Diese Emission wird absehbar vermutlich das Trinkwasser vergiften. Hänge mal informativ beweisführend die Ihnen bereits bekannte Ausarbeitung „Basistext Bisphenol-A“ von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter an. 
 
 
Siehe auch meine Artikel:
 
Nr. 2)
Im Schallgutachten finde ich keine Beachtung des Seniorenzentrums Süssendell, welches nach TA-Lärm einen besonderen Schutzcharakter geniesst. Nachts 35 db(A).
 
Nr 3)
Die Versiegelung des Bodens zur Zuwegung und die Fundamente der Windkraft-Industrieanlagen gefährden den Hochwasserschutz der Stadt Stolberg. Die Zuwegung in ca. 4,5 Meter Breite kann auch nicht zurückgebaut werden, weil die Anlagen, insbesondere die Rotoren zur Abwendung von Gefahren ständig kontrolliert, repariert und gewartet werden müssen. Die Verbreiterung der Zuwegung auf ca. 4,5 Meter Breite führt zu einem Wind-Tunnel-Effekt im Wald, welcher angrenzende Bäume nachhaltig durch Austrocknung schädigen wird. 
Siehe:
 
Nr. 4)
Die Windkraft-Industrieanlagen verändern durch Wirbelschleppen das Mikroklima des Waldes. Umliegende Bäume rund um die Windkraft-Industrieanlagen werden geschädigt und ausgetrocknet. Vergleichbar mit einem dauerhaft laufenden Fön, den man von oben auf den Wald halten würde.
Siehe:
 
Nr. 5)
Hohe Windkraftanlagen ziehen Blitze an, völlig logisch. Auch automatische Brandschutzanlagen verhindern evtl. einen Brand der Anlage selbst, können aber Blitzeinschläge in der Umgebung, also im Wald nicht verhindern. Die Feuerwehr kann bei einem Blitzeinschlag im Wald beim Brand einer Windkraftanlage nur tatenlos zuschauen.
Siehe: Minimax Brandschutzanlagen
 
Nr. 6)
Durch wissenschaftliche Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass Infraschall von Windkraft-Industrieanlagen z.b. das Herzgewebe schädigt.
Siehe:
 
Nr 7)
Der ökologische Ausgleich ist vergleichbar mit der Vertreibung und Umsiedlung der Indianer in Amerika. Das hat auch nicht geklappt.
Ausrottung und Dezimierung des Tierbestandes im Stolberger Wald wird bei Errichtung der Windkraft-Industrieanlagen der Fall sein.
Was bringen da auch noch nur Ausgleichszahlungen in monetärer Form für das Landschaftsbild oder den Tier-Bestand des dortigen Waldes.
 
Lächerlich: 
„Antrag auf Waldumwandlung:
Die JUWI GmbH beantragt hiermit die Umwandlung von 50.103 m² Wald in eine andere Nutzungsform!“
 
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist monetär auszugleichen. Hierfür wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 281.853 Euro mit Hilfe des Verfahrens zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen (LANUV 2015) ermittelt. „Gemäß § 15 Abs. 6 Satz 7 BNatSchG ist das Ersatzgeld zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden. Die Maßnahmen sollen gemäß Windenergieerlass möglichst in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs umgesetzt werden.“
 
Nr.8)
Schwefelhexafluorid (SF6) in den Schaltanlagen. Klimakiller Nr. 1. Das Gas muss, Siemens hat es vorgemacht, gegen andere Technik getauscht werden. 
Siehe:
 
Nr. 9)
Fledermausschutz und Schutz anderer Wald-Tiere. Fledermäuse werden durch den Unterdruck, den die Rotoren erzeugen, getötet. Die Lungen platzen.
Konsequent müssen die Anlagen daher abgeschaltet werden.
Siehe:
 
Nr. 10)
Ich sehe in den Genehmigungsunterlagen Überschreitungen der gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte beim Schattenwurf.
Die Anlagen sollten konsequent bei Sonne und Schattenwurf abgeschaltet werden. Nur das bringt Anwohner Akzeptanz.
Das Bestehen auf Grenzwerte, die wer weiss was wer sich mal ausgedacht hat, ist für die Anwohner-Akzeptanz tödlich. 
Die Erfahrungen beim Wetter zeigen, dass bei Schattenwurf Perioden nicht immer die Sonne scheint. Es also bei schlechtem Wetter zu keiner Belästigung kommt.
Mit Sensoren an den Anlagen kann bei tatsächlich tief stehender Sonne für einige Std. abgeschaltet werden.
 
„Hinsichtlich des Schattenwurfes fand ebenfalls eine Begutachtung statt (JUWI GMBH, 2024). An 14 von 30 Immissionsorten wird durch das Zusammenwirken von Vor- und Zusatzbelastung der jährliche bzw. tägliche Richtwert rechnerisch überschritten. Dies erfordert die Implementierung eines Schattenwurfmoduls in alle WEA, so dass die An-lagen bei Bedarf abgeschaltet werden. Dies wird zudem umfassender in Kapitel 4.1 behandelt!“
 
Ich werde mit Rechtsanwalt Thomas Mock besprechen, ob ich mich zum Verfahren beiladen (Verfahrensbeteiligung) lasse.
 
Insbesondere die Gefährdung der regionalen Trinkwasser-Versorgung wäre ein Grund dafür.
 
Im weiteren verweise ich neben meinen 10 Einwendungen auf weitere informative Publikationen auf meiner Webseite:
 
Um allen Beteiligten eine DE-Mail zu ersparen, bitte ich um einfache Eingangsbestätigung meiner Einwendungen.
Ich bin dem Umweltamt Aachen persönlich bekannt. Eine verifizierte DE-Mail ist überflüssig.
 
mfg Anton Dinslaken
 

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