Bürgerenergie-Gesetz NRW – Anwohner Beteiligung am Ertrag von Windkraft-Industrieanlagen

Von | März 22, 2024

Der Landtag NRW hat hat zum Jahresende 2023 ein Bürgerenergie-Gesetz geschaffen. Konkret steht im Gesetz das Anwohner unter im Gesetz nachlesbaren Prämissen am Ertrag von Windkraftindustrie-Anlagen beteiligt werden. Es wäre also hinweisend anzuraten, dass Anwohner von Windkraft-Industrieanlagen unter vorherigen Überprüfung der Prämissen Ihre Rechte geltend machen (Keine Rechtsberatung).

WEA SGV Inhalt _ Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG

Meine Anträge an die Bürgermeister der Städte Alsdorf, Baesweiler und Herzogenrath vom 21.03.2023 per DE-Mail Einschreiben: 

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Alfred Sonders,
 
ich bentrage hiermit Akteneinsicht nach IFG NRW + UIG in den/die Beteiligungsvertrag / verträge der Windkraftanlagen auf Alsdorfer Stadtgebiet.
Details zu den Windkraftanlagen hängen an.
 
Ich wohne seit 1992 in der Stadt Baesweiler, zunächst in der Ringstrasse und aktuell in der Königsberger Str.
 
Ich erfülle alle Voraussetzungen nach Bürgerenergiegesetz NRW für eine Beteiligung an den Erträgen.
Hänge das Bürgerenergiegesetz NRW informativ an.
 
Daher beantrage ich zudem Beteiligung an den Erträgen.
 
mfg Anton Dinslaken
 
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fadavian,
 
ich beantrage hiermit Akteneinsicht nach IFG NRW + UIG in den/die Beteiligungsvertrag / verträge für die Windkraftanlagen auf Herzogenrather Stadtgebiet.
Detailauflistung der WEA auf dem Stadtgebiet Herzogenrath siehe Anlage.
 
Ich wohne seit 1992 in der Stadt Baesweiler, zunächst in der Ringstrasse und aktuell in der Königsberger Str.
 
Ich erfülle somit alle Voraussetzungen für eine Beteiligung nach Bürgerenergiegesetz NRW.
(hängt informativ an).
 
Beantrage somit auch gleich Beteiligung an den Erträgen.
 
mfg Anton Dinslaken
 
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Froesch,
 
nun noch einmal per DE-Mail Einschreiben zwecks Sicherung des Beweises.
 
Ich beantrage Akteneinsicht nach IFG NRW + UIG in den Beteiligungsvertrag für die 3 Nordex Windkraftanlagen im Feld von Baesweiler-West. Ich hätte gerne den kompletten Vertrag. Und beantrage digitale Übermittlung.
 
Die haben auf der Stadtratssitzung am 12.03.2024 aufgrund meiner Frage geäussert, dass die Stadt Baesweiler an den Erträgen mit 2 Cent pro kwh beteiligt ist. Am 13.03.2024 haben Sie mich korrigiernd angeschrieben und mitgeteilt, dass es nur 0.2 Cent pro kwh wären.
 
Nach Bürgerenergiegesetz NRW ist eine Beteiligung ausdrücklich möglich. Und dies auch für die Anwohner.
 
Der Bürgermeister Alfred Sonders aus Alsdorf hat mir bestätigt, dass auch die Stadt Alsdorf Beteiligungsverträge für die auf Alsdorfer Stadtgebiet stehenen WEA abgeschlossen hat.
 
Ich gehe von einer maximalen Frist zur Übermittlung des Vertrages bis zum 05.04.2024 aus!
 
Gehe aber davon aus, dass der Vertrag kurzfristig zugeschickt wird.
 
Sollte der Vertrag nicht geschickt werden, werde ich als erstes eine Petition an den Landtag NRW zweck Rückmeldung zum Bürgerenergie-Gesetz NRW, sowie dito zum IFG NRW schreiben. Und als negatives Praxisbeispiel die Stadt Baeseweiler benennen.
 
Die Zuständigkeit können Sie diesmal nicht auf das Umweltamt Aachen schieben.
 
mfg Anton Dinslaken

2 Gedanken zu „Bürgerenergie-Gesetz NRW – Anwohner Beteiligung am Ertrag von Windkraft-Industrieanlagen

  1. J-23

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