Ratssitzung Stadt Baesweiler am 23.04.2024 um 18.00 Uhr

Von | Mai 24, 2024

Am Dienstag, den 23.04.2024 um 18.00 Uhr findet die nächste Ratssitzung der Stadt Baesweiler im Verwaltungsgebäude in Setterich statt. Infos dazu können dann vorher im Ratsinfosystem der Stadt Baesweiler ab 17.04.2024 aufgerufen werden.

https://www.baesweiler.de/ratsinformationssystem.html

Es stehen folgende Petitionen auf der Tagesordnung:

  • Änderung der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler hin zu mehr Demokratie,
  • Brandschutz für Windkraftanlagen für alle Windkraft-Industrieanlagen in NRW,
  • Einwohnerversammlung Stadt Baesweiler zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraftzonen),
  • Ratsbürgerentscheid Stadt Baesweiler zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Brandschutz für alle Windkraft-Industrieanlagen in NRW ist obligatorisch, aber nicht im Windenergieerlass NRW gefordert. Ohne Brandschutz werden Umwelt und Anwohner im Brandfalle durch Abbrand von toxischem GFK/CFK Material mehr als gefährdet. Brandschutz ist Stand der Technik, muss nur auch zwingend eingebaut werden!

WEA SMBl Inhalt _ Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) Gemeinsamer Runderlass

Eine Einwohnerversammlung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Baesweiler, welche den Zweck hat Windkraftzonen zu bestimmen, wovon die Einwohner betroffen sind, muss in einer Einwohnerversammlung als Information erläutert werden.

Der Rat der Stadt Baesweiler und der Bürgermeister können die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Bürgerschaft selbst beschliessen lassen. D.h., der Rat und der Bürgermeister lassen die Bevölkerung dazu abstimmen! (Ratsbürgerentscheid).

Das Bürger der Stadt Baesweiler, welche an der Ratssitzung teilnehmen, quasi nichts sagen dürfen, wir haben es hautnah bereits am 12.03.2024 erlebt, geht in einer funktionierenden Demokratie rein gar nicht. Vor allem ein Petent einer Petition muss zu seiner Petition vor einem Beschluss angehört werden. 

Petition nach Art. 17 Grundgesetz – Änderung der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Froesch,
 
Die Öffentlichkeit soll ruhig teilhaben an meinem Vorschlag und sehen, ob die Stadt Baesweiler sich in Richtung Demokratie bewegt oder nicht..
 
Ich rege eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler an:
 
1) Ein Petent sollte, ob im Ausschuss oder Rat die Möglichkeit bekommen, seine auf der Tagesordnung stehende Petition verbal zu begründen.
2) Ein Petent sollte an der Aussprache zu seiner Petition, ob im Ausschuss oder Rat teilnehmen dürfen.
3) Einwohner oder Bürger sollten zu Themen der Tagesordnung bei Aufruf des Tagesordnungspunktes Fragen stellen dürfen, evtl. an der Diskussion teilnehmen dürfen.
4) Die Fragestunde für Einwohner und Bürger, die beibehalten werden muss, bezieht sich auf Themen, die nicht auf der Tagesordnung ob Ausschuss oder Rat, stehen.
5) Ob Ausschuss oder Rat, es sollte eine Fragestunde für Einwohner und Bürger auf die Tagesordnung kommen.
6) Die zur Tagesordnung und evtl. Abstimmung stehenden Themen im Ausschuss oder Rat werden per Beamer öffentlich publiziert.
 
Sollten Ihnen evtl. Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler in Richtung Demokratie selbst noch einfallen, gerne!
 
Ich gehe wie gewohnt von einer Eingangsbestätigung meiner Petition, sowie der Mitteilung, wann diese verhandelt wird, aus.
 
Mfg Anton Dinslaken 
 
Anmerkung: Quelle Titelbild, Das ist nicht das Logo der Stadt Baesweiler unter https://www.baesweiler.de/herzlich-willkommen.html
 
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