Keine IP-Punkt Messungen in Aurich – Landkreis Aurich genehmigt sich die Windräder selbst

Von | Februar 15, 2024

Das Video muss man als Anwohner von Windkraftanlagen gesehen haben. Der Landkreis Aurich genehmigt sich die Windkraftanlagen selbst. Ist Betreiber und Aufsichtsbehörde. Nun, da ist man offenbar bei der Stadt Baesweiler schlauer geworden, nach dem Gerichtsprozess mit fünf Anwohnern aus Baesweiler-West. Vor 20 Jahren war die Stadt Baesweiler Genehmigungsbehörde! Die fünf klagenden Anwohner haben beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Stadt Baesweiler und den damaligen Bürgermeister Prof. Dr. Willi Linkens obsiegt.

Hier in der Stadt Baesweiler wurde ja die Erweiterung der Windkraft-Konzentrationszone Baesweiler-West und der dazu gehörende Bebauungsplan für fünf Windkraftanlagen  WEA N149_4.X – Nordex SE – Deutsch – 1 Typ Nordex 149  2016-06-28-Bau-Einladung Tagesordnungspunkt Nr 2 WEA Zonen – Anlagen Seite 52 – 75 von der Stadt Baesweiler, sprich von dem Bürgermeister und dem Stadtrat beschlossen!  2016-06-28-Bau-Einladung Tagesordnungpunkt Nr 2 WEA Zonen Seite 5 – 51 

Drei Windkraftanlagen von fünf wurden mittlerweile gebaut und machen einen Riesen Lärm! 2016-06-28-Bau-Einladung Tagesordnungpunkt Nr. 14 SPD Antrag WEA Zonen Seite 246 – 251

Und dann wurde der Bauantrag nach BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) von der Städteregion Aachen, genauer dem Umweltamt Aachen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Echt clever gemacht. BImSchG Baugenehmigung hier nachlesen:  Genehmigungsbescheid_31_3_2021_BaesweilerWest

Im Aurich wartete man 2 Jahre lang auf IP (Immissionspunkt) Messungen an den Häusern der Anwohner. Die hatten dann die Faxen und den Lärm der Windkraftanlagen dicke und haben das Ratshaus besetzt. Kompliment nach Aurich, ihr Anwohner habt den sprichwörtlichen Arsch in der Hose.

Während man den Aurichern noch IP Punkt Messungen versprochen hatte, >>>lehnt das Umweltamt Aachen diese IP Punkt Messungen kategorisch ab<<<.

Begründung: Lt. Windenergieerlass NRW wären keine Messungen mehr vorgesehen!

Ist es denn noch zu glauben. Beim Umweltamt Aachen spielt man Lotto ohne das Kugeln aus der Trommel fallen. Sprich ohne Messungen gibt keine Gewinner, es gibt nur Verlieren, denn das sind die betroffenen Anwohner von Baesweiler-West.

Wir nennen das, den dauerhaften Lärm der 3 vom 5 geplanten Windkraftanlagen = Körperverletzung!

Ist diese Haltung des Umweltamtes strafbar?

Hier wird vermutlich vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit der Anwohner verletzt. 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

  1. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet!“
  2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Bei der Polizeidirektion Aachen wurde bereits >>>in jedweder rechtlichen Hinsicht<<< Anzeige erstattet!

Die Staatsanwaltschaft Aachen werden wir um „Rechtliche Würdigung“ der Anzeige bitten!

Wir werden das nicht wie in Aurich hinnehmen, dass hier auf Kosten unserer Gesundheit in Baesweiler-West partout keine IP-Punkt Messungen gemacht werden!

Rechtsstaat ade oder was?

Das Video aus Aurich muss man als Anwohner von Windkraftanlagen unbedingt gesehen haben:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert