Lärmschutz – CAP Festival am 28.06.2024 in Gefahr!

Von | Mai 24, 2024

Schon das CAP Festival 2.0 am 16.09.2023 hätte an dieser Stelle bzw. dem Ort auf der Landschaftsader nicht stattfinden dürfen. Die Stadt Baesweiler berichtet zum 16.09.2023 auf ihrer Webseite:

https://www.baesweiler.de/nachricht/tolle-stimmung-beim-captival-2-0.html

Begründung:

  • Lärmschutz für die Siedlung Baesweiler-West
  • Lärmschutz für das Pflegeheim am CAP, Am Bergpark
  • Nähe zum Naturschutzgebiet Carl Alexander

  • Die Siedlung Baesweiler-West geniesst den Schutz eines Reinen Wohngebietes mit 35 db(A) Nachtwert.
  • Das Pflegeheim am CAP, Am Bergpark hat den Schutz nach TA-Lärm von 35 db (A) Nachtwert.
  • In Naturschutzgebieten ist Lärm GRUNDSÄTZLICH gemäß Naturschutzgesetz verboten.

Der Bürgermeister Pierre Froesch wurde zum CAP Festival 3.0 am 09.05.2024 rechtsanwaltlich um Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig wurde ein alternativer Standort für das CAP Festival 3.0 im Industriegebiet vor dem CAP1 vorgeschlagen. Das dortige Gelände ist weitläufig und bietet sich an. Die dortigen Firmen sind am Abend nicht mehr besetzt. Die Untere Naturschutzbehörde der Städteregion Aachen hat keine Bedenken für den alternativen Standort von dem CAP1.

WEA Schreiben wg CAP vom 09.05.24 Rechtsanwalt Thomas Mock

Mit Schreiben vom 22.05.2024 wurde die Stellungnahme (Lärmschutz) beim Bürgermeisters Pierre Froesch angemahnt.

Sollte der Lärmschutz 1) für die Siedlung Baesweiler-West, 2) dem Pflegeheim am CAP und 3) dem Naturschutzgebiet beim CAP Festival 3.0 nicht eingehalten werden, stellen wir eine Unterlassungsklage beim VWG AC in Aussicht.
 
Der Vergleichsvorschlag zur Verlegung in den Bereich des CAP1, Industriegebiet liegt dem Bürgermeister Pierre Froesch vor.

Die Beweggründe: 

Die Anwohner der Siedlung Baesweiler-West, die Bewohner des Pflegeheims Am Bergpark und die Tiere im CAP Naturschutzgebiet sind seit August 2023 dem nicht hinnehmbaren Lärm von 3 neuen 180 Meter hohen Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West ausgesetzt. Manche mögen das lustig oder sogar notwendig finden, wir nicht.

Weitere Belästigungen sind, Schattenwurf, Infraschall, toxische Emissionen (Feinstaub) der Rotorblätter, Rotes Blinklicht, Ständiger Blickfang durch drehende Rotoren. Das sollen die Anwohner 24 Std. am Tag zu Lasten Ihrer Gesundheit dulden. Hinzu kommt ein mangelhafter Brandschutz der Anlagen.

Auch ein Naturschutzgebiet wird nicht zum Spass angelegt. Die Natur und die Tiere müssen geschützt werden. 

Mit der Bitte um Verständnis! Weiteren Lärm von einem CAP Festival 3.0 werden wir nicht dulden!

Anmerkung: Quelle Titelfoto, Webseite der Stadt Baesweiler

Hier weiter lesen:

35 db(A) Nacht Lärmschutz für die Siedlung Baesweiler-West

 

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