Letzte Mahnung Akteneinsicht nach IFG NRW + UIG – Aktenzeichen 354-70.0003-05/20/1.6.2- Jü – 3 Windenergie-Industrieanlagen Baesweiler-West

Von | März 15, 2024
PER DE_MAIL EINSCHREIBEN AM 15.03.2024 AN DAS UMWELTAMT AACHEN
 
Sehr geehrte Frau Birgit K., sehr geehrter Herr Florian L.,
 
ich nehme zur Vorbereitung einer Klage zur Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Aachen Bezug auf den geführten Schriftverkehr, die Vorab Akteneinsicht vom 23.01.2024 und erinnere an die zur Verfügungstellung der nachfolgend spezifizierten folgender Unterlagen.
 
Am 18.11.2023 wurde nach IFG NRW + UIG beim Umweltamt Aachen Akteneinsicht beantragt. 
Nach Terminvorschlag Ihrerseits erfolgte am 23.01.2024 in den Räumen des Umweltamtes Aachen eine Vorab-Akteneinsicht zur Sichtung der Unterlagen, in dem von mir Kopien zu den Unterlagen angefordert wurden.
 
Die sofortige Herausgabe von Kopien aus der Genehmigungsakte wurde am 23.01.2024 von Ihnen mit dem Grund verweigert, als das Genehmigungen eingeholt werden müssten. Die umfangreichen Unterlagen konnten in nur einer Std. von mir nicht komplett durchgesehen werden. Daher wurden Kopien angefordert
 
Die Grundbesitzer, auf deren Grundstücken die 3 Windkraft-Industrieanlagen stehen, sind lt. aktuell mir vorliegender Grundbuchauszüge des Amtsgerichtes Aachen die Familien K…., P…. und K…. Der Betreiber und die Kommanditisten der Windkraft-Industrieanlagen sind lt. Amtsgericht Mönchengladbach über www.handelsregister.de öffentlich von jedermann online abzurufen. Auch die Informationen zum Betreiber und Kommanditisten der GmbH & Co. KG liegen mir vor. Zudem hatten Sie genügend Zeit etwaige Genehmigungen einzuholen. Schwärzungen sind aufgrund der namentlich bekannten Beteiligten nicht erforderlich.
 
Folgende Unterlagen aus der Genehmigungsakte (BImSchG Genehmigungsbescheid hänge als PDF an) wurden über digitale Übermittlung angefordert:
 
 
– Schall-/ Schattenwurf Prognose Gutachen,
– Genehmigung nach § 31 k BImSchG,
– Übersicht über die Betriebsmodi der 3 Windkraft-Industrieanlagen,
– das Brandschutzkonzept, sowie die Stellungnahme der Brandschutzbehörde der Städteregion Aachen,
– die eine von dreien erforderlichen bis dato bekannte Referenz-Abnahme-Messung für eine Nordex Typ 149 Windkraft-Industrieanlagen.
– die Datalogs über die Betriebsmodi seit Inbetriebnahme der 3 Windkraft-Industrieanlagen.
 
Ein weiterer BImSchG Bauantrag für weitere Windkraft-Industrieanlagen in der Windkraftzone Baesweiler-West liegt dem Umweltamt Aachen nicht vor.
 
Im Gespräch vom 23.01.2024 lehnten Sie Frau Birgit K…… und Herr Florian L…. kategorisch 
 
– eine Abnahmemessung der 3 hiesigen Windkraft-Industrie-Anlagen ab,
– IP-Punkt Messungen in der Siedlung Baesweiler-West wurden dito abgelehnt.
 
Ihre Begründung: Die Messungen vor Ort wären lt. Windenergieerlass NRW nicht mehr vorgesehen 
Und beim Umweltamt Aachen gäbe es gar kein Messgerät für diese Messungen.
Personell wäre man völlig unterbesetzt. Es würden sich schon neue Genehmigungs Vorgänge stapeln.
 
Eine absolut tolle, nicht rechtskonforme Überwachung der BImSchG Genehmigung durch das Umweltamt Aachen!
 
Weitere Zusammenfassung:
 
– Der absolut mangelhafte Brandschutz der 3 Windkraft-Industrieanlagen wegen fehlender automatischer Löschanlagen wurde zwischenzeitlich nachgewiesen.   Im evtl. Brandfalle würden die Umwelt, Felder und die Anwohner durch toxisches GFK / CFK Material der Rotoren und der Gondel gesundheitsgefährdet.  Da offenbar weder Sie noch die Brandschutzbehörde in diesem Punkt tätig wird, habe ich selbst eine Änderung der Windenergieerlass NRW angeregt.
 
– Als Indizienbeweis für Lärmgrenzwert-Überschreitungen der 3 Windkraft-Industrieanlagen wurden Ihnen diverse Videos mit Ton übermittelt.  Mittels privater Lärmmessungen mit einem Messgerät Typ HY1361 werden als weiterer Indizienbeweis zur Vorlage bei Gericht db(A) Datalogs generiert.
 
– Emissionen der Rotorblätter mit toxischem GFK/ CFK Material (Gefährdung von Umwelt und Anwohner) liegen vor und sind bewiesen.
 
– Eine Veränderung des Mikroklimas der Siedlung Baesweiler-West ist durch die Verwirbelung der Luft durch die Rotoren zu befürchten (ist bewiesen).
 
– Eine Gesundheitsgefahr durch GFK/CFK verseuchte Lebensmittel ist nicht auszuschliessen. CFK Fasern wirken wie Asbest Fasern (ist bewiesen).
 
– Die Abschaltung der 3 Windkraft-Industrieanlagen ab 15.03. – 15.11. des Jahres lt. Genehmigungsbescheid wegen Fledermausschutz werden kontrolliert.  Geplant ist die Installation einer Webcam.
 
Über die nach UIG vorgesehene Monatsfrist bis zum 23.02.2024 hinaus habe ich Ihnen freiwillig eine Nachfrist bis zum 23.03.2024 (Zwei Monatsfrist) gewährt.
 
Die Zwei-Monats-Frist zwecks Übermittlung der angeforderten Unterlagen nach IFG NRW + UIG läuft am Sa. 23.03.2024 ab!
 
Da das Fristende 23.03.2024 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum 25.03.2024.
 
Ohne weitere Nachfrist, Mahnung oder weiteren Schriftverkehr werde ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist bis zum 25.03.2024 – 24.00 Uhr ohne Ihrerseitige Übermittlung der Unterlagen oder rechtsmittelfähigen Bescheid beim Verwaltungsgericht Aachen in der Folgewoche ab 26.03.2024 Klage auf Akteneinsicht erheben.
 
Da Sie mit Ihrer Arbeitsmentalität meine Gesundheit mit zumindest vermeidbarem Lärm und Grenzwertüberschreitungen vermutlich zumindest mit grober Fahrlässigkeit (keine Vor-Ort-Messungen) nachhaltig schädigen, werde ich gegebenenfalls zukünftig privatrechtlich oder strafrechtlich gegen Sie Beide persönlich vorgehen.
 
Diese Mail wurde bereits per DE-Mail Einschreiben verschickt. Einschreibe Zustellung Infos hängen an.
Zudem wird die letzte Mahnung auf der Webseite der Bürgerinitiative Baesweiler-West öffentlich gepostet .
 
Es bleibt zu erwähnen, 
dass es beabsichtigt war, einen aussergerichtlichen Vergleich zum Betrieb der 3 Windkraft-Industrieanlagen, wie bereits schon vor 20 Jahren über Gericht geschehen, anzubieten. Ohne Vorlage der über IFG NRW + UIG angeforderten Unterlagen und Betriebsmodi über das Umweltamt Aachen ist diese Vorgehensweise leider hinfällig geworden!
 
Und da die Stadt Baesweiler (konkret der Bürgermeister und der Rat) über die 80. Änderung des FNP weitere 3 Windkraft-Industrieanlagen in der Windkraftzone Baesweiler-West plant, wo noch nicht einmal der Betrieb der 3 Anlagen aus meiner Sicht ordnungsgemäß läuft, bleibt nur zum Schutz der Anwohner und Umwelt übrig, sich vehement gegen 3 weitere Windkraft-Industrieanlagen auszusprechen.  
 
PS. 
An Rechtsanwalt Thomas Mock, mit dem Einschreiben und der Auflistung der angeforderten Unterlagen dürften alle Rechtsgrundlagen für eine Klage zusammengetragen sein! 
 
mfg Anton Dinslaken  

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