Mangelhafter Fledermausschutz im Feld von Baesweiler-West?

Von | Juni 26, 2025

Zum Fledermausschutz hatten wir bereits in einem Artikel berichtet. Siehe:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/fledermausschutz-vom-15-03-15-11-jedes-jahr

Wir kopieren mal im Anhang die Zusammenfassung vom FOCUS des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fledermäusen aus 2023 informativ hier rein. Auffällig ist, dass die 3 NORDEX Monster-Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler trotz in der BImSchG Genehmigung nieder geschriebenen Fledermausschutz nachts immer noch drehen!

Die Zusammenfassung des FOCUS vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leizig:
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FOCUS Freitag, 22.12.2023, 17:27

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, Betriebsbeschränkungen für Windkraftanlagen vorzunehmen, um Fledermäuse zu schützen. Der Rückgang der Fledermauspopulation in Deutschland, vor allem durch Windräder bedingt, erfordert dringende Artenschutzmaßnahmen. Das Urteil stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz und verpflichtet zu strengeren Schutzvorkehrungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen muss, um Fledermäuse zu schützen. Die Fledermauspopulation ist in Deutschland stark zurückgegangen. Einer der Gründe: Windräder. Das Problem: Fledermäuse haben nur eine sehr geringe Fortpflanzungsrate, deshalb wirken sich Verluste unmittelbar auf die Heimatpopulationen aus. Diese erholen sich – wenn überhaupt – nur sehr langsam, schreibt der NABU. Viele Fledermäuse werden von den Rotorblättern von Windkraftanlagen erschlagen, ein anderer Teil fällt einem Barotrauma zum Opfer: Bedingt durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern platzen die Lungen und inneren Organe der Fledermäuse. Hochrechnungen gehen davon aus, dass bis zu 200.000 Tiere jährlich an deutschen Windenergieanlagen verunglücken, schreibt der NABU. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass der Betrieb von Windenergieanlagen nachträglich für einen besseren Artenschutz eingeschränkt werden kann.

An der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist nicht zu rütteln

Eine Klage eines Windkraftanlagen-Betreibers vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieb ohne Erfolg. Grundlage für die Entscheidung ist das Bundesnaturschutzgesetz, laut dem es unter anderem verboten ist, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten. Es handele sich dabei um eine „unmittelbare und dauerhafte Verhaltenspflicht“, die auch beachtet werden müsse, wenn Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden.
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Ein Video des Anwohners Hansi Köppen aus der Junkerfuhr in Baesweiler:

Stemmt sich das Umweltamt Aachen gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes? Auch die für ein Monitoring eigentlich zuständige Biologische Station der Städteregion Aachen meldet sich nicht. Werden evtl. ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der hiesigen Windkraft-Betreiber nicht voll und ganz umgesetzt?

Schreiben wir mal was wir vom Umweltamt Aachen und der Biologischen Station erwarten:

– Wenn keine automatische Fledermaus-Abschaltung in Windkraft-Altanlagen auf Alsdorfer bzw. Herzogenrather Stadtgebiet zur Verfügung steht für diese betroffenen Anlagen per sofort ab Dunkelheit bis zum Morgen Betriebseinschränkungen zu verfügen. Diese sogar nachts sofort still zu legen!

– Die Biologische Station der Städteregion Aachen in Zusammenarbeit oder explizit gleichzeitig per Anfrage an NABU bzw. BUND bzw. Untere Naturschutzbehörde wird aufgefordert aktuell und a.s.a.p ein Fledermaus-Monitoring hier im Feldbereich der Siedlung Baesweiler-West, im Naturschutzgebiet Carl Alexander Park und geschützten Landschaftsbereich Alt Merberen und Umgebung durchzuführen.

– Die BImSchG Genehmigung für die 3 Nordex Bestands-Monster-Windkraft-Industrieanlagen muss dahingehend geändert werden und es müssen ab sofort Betriebseinschränkungen verfügt werden, als das bis zum vorliegenden Monitoring der Biologischen Station, des NABU und BUND, der Unteren Naturschutzbehörde die Anlagen ab Dunkelheit bis zum Morgen ganz abzuschalten sind. Egal was bislang genehmigt wurde.

Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits festgestellt hat, wird dem Artenschutz für Fledermäuse höchste Priorität eingeräumt.

Hier weiter lesen:

Update Baesweiler-West Beteiligung Bürgerenergie-Gesetz NRW
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/update-baesweiler-west-beteiligung-buergerenergie-gesetz-nrw

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