OVG NRW Gauseköte Urteil – Ein Kommentar von Peter Allroggen

Von | Februar 18, 2024

OVG NRW Gauseköte Urteil – Ein Leserbrief von Peter Allroggen

„Das OVG hat die Klage die gegen den Kreis Lippe abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich. Die Kosten für das Verfahren teilen sich zu 2/3 Westfahlenwind und 1/3 der Kreis.
So habe ich es jedenfalls verstanden. Das Urteil mit ausführlicher Begründung wird ja noch schriftlich zugestellt.

Zur Info: Über dem Truppenübungsplatz Senne gibt es einen gesperrten Luftraum ED-R 122A+B mit einer vertikalen Ausdehnung von GND ( englisch ground deutsch: Boden) bis 14000ft (ca 4500m Höhe).
6 bis 7 WIAs sind in diesem Bereich strittig.

Auch einen Laienrichter dürfe damit klar sein das die WIA mit einer Höhe von 240m ca 750ft nicht genehmigungsfähig sind, denn verantwortlich für diesen Luftraum ist unser britische NATO Partner.

Das hat das Gericht auch umgesetzt.

Zäh wurde es dann mit den weiteren 6-7 WIAs, die außerhalb des gesperrten Luftraums liegen.

Die Richter des OVG waren wieder in der Lage die Notwendigkeit eines An/Abflug Korridors zu erkennen oder die dazugehörige Thematik zu durchdringen. Selbst die Beigeladenen der Bundeswehr und andere Sachverständige haben vergeblich versucht dem Gericht die Notwendigkeit von Tiefflugkorridoren die hier in diesem Fall auch  in einer Höhe von 250ft (ca 70 m) liegen können nahezubringen.

Ich bin fassungslos und entsetzt

Das heißt für die restlichen 6-7 WIAs wird das Verfahren von vorne wieder aufgerollt.
Der Kreis muss für diese WIAs wieder bei 0 anfangen.
DH neue Gutachten usw.

und meine persönliche Meinung:das geht dann
bis zum BVG. Vielleicht kann ja da jemand was mit Flug Korridore und Cimb Gradienten anfangen!“

Die Pressemitteilung des OVG NRW im Wortlaut:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/12_240216/index.php

Anmerkung: Quelle Titelfoto, Webseite OVG NRW

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