Das Umweltamt Aachen schickt über DE-Mail nach dem Antrag auf Akteneinsicht nach IFG-NRW + UIG die Genehmigungen für die Windkraft-Industrieanlagen auf den Stadtgebieten Alsdorf und Herzogenrath, die als Lärm-Vorbelastung für die BImSchG Genehmigung der 3 riesigen 180 Meter hohen Nordex Typ 140 Anlagen Genehmigungsbescheid_31_3_2021_BaesweilerWest nach TA-Lärm gerechnet werden müssen.
Das entsprechende Anschreiben zur Übersendung der Unterlagen:
WEA Umweltamt Aachen 2 – 2024 03 26 Auskunft nach dem UIG zum Antrag vom 07.03.2024
Positives Fazit: Es ist doch viel einfacher als Behörde mit den Bürgern zu kooperieren, als Steine in den Weg zu rollen!