§ 80 EEG 2023 – Doppelvermarktungsverbot

Von | Mai 24, 2024

Nehmen wir die Äusserung des Bürgermeisters der Stadt Baesweiler Pierre Froesch im Artikel der Aachener Zeitung vom 16.02.2023 WEA Was in Baesweiler gegen Windenergieanlagen unternommen wird _ Aachener Zeitung_20240216  noch einmal ins Visier und betrachten diese mit dem § 80 EEG 2023 (Doppelvermarktung – Erneuerbare Energiengesetz). https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__80.html#

Der Bürgermeister hatte behauptet, wörtlich zitiert:

„Ich freue mich, dass mit den Windenergieanlagen so viele Haushalte in Baesweiler mit Strom versorgt werden können und wir damit einen Beitrag für unsere Umwelt leisten!“
 
 
Das weiss doch jeder, nur offenbar nicht der Bürgermeister. Der Strom kommt aus der Steckdose und wird bei einem Stromanbieter nach freier Wahl mit Vertrag gekauft. Der Betreiber des hiesigen Windparkes ist ein solcher Stromanbieter nicht. Versorgt werden nicht die Haushalte in Baesweiler mit grünem Strom, sondern der Betreiber und die Anteilseigner mit Einspeise-Vergütungen und die Verpächter der Grundstücke mit Pachteinnahmen.

§ 80 EEG 2023 Doppelvermarktungsverbot. (1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas und Gas aus Biomasse dürfen nicht mehrfach verkauft, anderweitig überlassen oder entgegen § 56 an eine dritte Person veräußert werden.

Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter:

„Das ist kein „grüner“ Strom.
Wenn der Bürgermeister das behauptet betreibt er „greenwashing“.

Denn siehe § 80 EEG, das Verbot der Doppelvermarktung.
D.h.: wenn der Strom einer Windanlage mit EEG subventioniert wird ist es verboten diesen Strom als „grün“ nochmals zu vermarkten. Der Strom der Windanlagen in Baesweiler ist so grau wie der Strom des Kraftwerks Weisweiler!“

Anmerkung: Quelle Titelbild, Das ist nicht das Logo der Stadt Baeseweiler!

Hier weiter lesen:

Neue Windkraftanlagen Baesweiler-West – Leserbrief von Karl Frickenstein

Moralisch verwerflich? Gewinnanteil von 218.771,57 Euro bei der EWV GmbH

 

 

 

 

 

Ein Gedanke zu „§ 80 EEG 2023 – Doppelvermarktungsverbot

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