Nehmen wir die Äusserung des Bürgermeisters der Stadt Baesweiler Pierre Froesch im Artikel der Aachener Zeitung vom 16.02.2023 WEA Was in Baesweiler gegen Windenergieanlagen unternommen wird _ Aachener Zeitung_20240216 noch einmal ins Visier und betrachten diese mit dem § 80 EEG 2023 (Doppelvermarktung – Erneuerbare Energiengesetz). https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__80.html#
Der Bürgermeister hatte behauptet, wörtlich zitiert:
§ 80 EEG 2023 Doppelvermarktungsverbot. (1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas und Gas aus Biomasse dürfen nicht mehrfach verkauft, anderweitig überlassen oder entgegen § 56 an eine dritte Person veräußert werden.
Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter:
„Das ist kein „grüner“ Strom.
Wenn der Bürgermeister das behauptet betreibt er „greenwashing“.
Denn siehe § 80 EEG, das Verbot der Doppelvermarktung.
D.h.: wenn der Strom einer Windanlage mit EEG subventioniert wird ist es verboten diesen Strom als „grün“ nochmals zu vermarkten. Der Strom der Windanlagen in Baesweiler ist so grau wie der Strom des Kraftwerks Weisweiler!“
Anmerkung: Quelle Titelbild, Das ist nicht das Logo der Stadt Baeseweiler!
Hier weiter lesen:
Neue Windkraftanlagen Baesweiler-West – Leserbrief von Karl Frickenstein
Moralisch verwerflich? Gewinnanteil von 218.771,57 Euro bei der EWV GmbH
Pingback: Moralisch verwerflich? Gewinnanteil von 218.771,57 Euro bei der EWV GmbH – Bürgerinitiative Baesweiler-West