Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bei Windkraft-Industrieanlagen ab 01.01.2025!

Von | Januar 23, 2025

Gesetzliche Vorschrift – Rotes Blinklicht – Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bei Windkraft-Industrieanlagen ab 01.01.2025!

Sehr geehrte Frauen Schilling, Kaul, Herren Kern und Lange beim Umweltamt Aachen.

Ich habe Ihnen, bevor ich zum Schluss auf Fragen und den Antrag komme, mal aus der Presse verschiedene Artikel zum Thema zusammengetragen:

Zum Jahreswechsel tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die vorschreibt, dass die roten Warnlichter von Windenergieanlagen (WEA) nur noch dann leuchten dürfen, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Diese sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) soll die Lichtbelastung für Anwohner reduzieren und die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöhen
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/windraeder-duerfen-ab-1-januar-nicht-mehr-blinken-3161155#google_vignette
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Praktische Fragen für Betreiber von Windenergieanlagen
Die politische, wie auch rechtliche Reichweite der Ausstattungspflicht sind erheblich, insbesondere da auch alle nachtkennzeichnungspflichtigen Bestandsanlagen betroffen sind. Bundesweit sind das nach Informationen des BWE etwa 17.500 Anlagen mit über 100 Meter Höhe, die bisher nachts befeuert werden müssen. Eine Umrüstung auf BNK kann aufwändig sein und bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen durch den Verlust des Anspruchs auf die Marktprämie sanktioniert wird (§ 52 Absatz 2 Nummer 1a EEG 2017NEU).

https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/kennzeichnung/
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An manchen Orten in Brandenburg sieht es nachts aus wie auf einem Großflughafen. Haufenweise #Windkraftanlagen, die rot blinken. Mit dem nächtlichen Blinken sollte eigentlich in der vergangenen Silvesternacht Schluss sein. Doch die #Windräder blinken weiter. Warum ist das so?
https://youtu.be/pDPiuU3S98E?si=BOhGxZpaJS33MYPB
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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen
https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=19684
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Mitteilungen – Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 557/2016 vom 09.08.2016
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-von-windenergieanlagen.html
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Es sollte vorab festgehalten werden, dass im Jahr 2023 entsprechend auf den 01.01.2025 es eine gesetzliche für ganz Deutschland niedergeschriebene Fristverlängerung zur Installation von bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnungen (Rote Blinklichter) für Windkraft-Industrieanlagen gab. Die Betreiber hatten also ausreichend Zeit diese Steuerung technisch nachzurüsten.

Es ist nicht zu verstehen und nicht zu dulden, dass das Umweltamt Aachen diese Vorschrift bei den drei hier im Feld von Baesweiler-West laufenden 180 Meter hohen Nordex Anlagen bis dato ausschliesslich zu Lasten der Anwohner nicht umgesetzt hat. Die Gesetzeslage sollte Anwohner weniger belasten! Ich habe zur Sicherung des Beweises ein kurzes Video am 22.01.2025 erstellt. Siehe Anlage Video plus Screenshot zum GPS.

Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Mock:

Ja .Ab 01.01.25 ist die Blinkerei komplett verboten ohne Ausnahme!

Kommen wir zu den nach UIG und IFG NRW gestellten Fragen und Anträgen:

– Warum wurde die Gesetzeslage zum 01.01.2025 für die drei WEA im Feld von Baesweiler-West durch das Umweltamt Aachen nicht umgesetzt?

– Wird das Umweltamt Aachen aufgrund Verstoss gegen das zum 01.01.2025 geltende Gesetz die drei WEA vorläufig ab Dunkelheit stilllegen?

– Wird das Umweltamt Aachen die Gesetzeslage zum 01.01.2025 zum BImSchG Verfahren für zwei neu geplante WEA berücksichtigen?

– Wieso unternehmen Sie als Umweltamt Aachen entgegen der bekannten Gesetzeslage nichts, um das permanente rote Blinken zu unterbinden?

– Werden bei den drei laufenden WEA im Feld von Baesweiler-West automatische Brandschutz-Anlagen nachgerüstet oder wurde dies bereits gemacht?

– Werden bei den im BImSchG Genehmigungsverfahren für zwei neue WEA im Feld von Baesweiler-West automatische Brandschutzanlagen eingebaut?

Anmerkung: In der Nacht zum 06.01.2025 gab es einen nachgewiesenen Blitzeinschlag bei einer der drei laufenden Anlagen.

Es wird beantragt,
die drei laufenden 180 Meter hohen Nordex Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West, wenn keine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung installiert ist, vorläufig und bis zur Nachbesserung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ab Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang sofort still zu legen!

Der Betreiber hatte zwei Jahre Zeit, sich auf eine geänderte Gesetzeslage zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung vorzubereiten! Sie alle beim Umweltamt Aachen haben die Anwohner zu schützen! Wir erkennen hier eine einseitige Beurteilung der Lage!

Wir und hier soll ich auch ausdrücklich Herrn Frank von Wirth, Feldstrasse, Baesweiler und Herrn Rainer Lewandowski, Ringstrasse, Baesweiler erwähnen, möchten Antworten auf unsere Fragen. Hans Köppen, ein weiterer Anwohner aus der Junkerfurt in Baesweiler hat sich neben den eben erwähnten beiden Anwohnern heute als Zeuge für das permanente rote Weiter Blinken der WEA bei mir gemeldet. Es ist für mich kein Problem, weitere Zeugen zu finden!

Es bleibt abschliessend unbedingt zu erwähnen, dass wir über Rechtsanwalt Thomas Mock prüfen lassen werden, ob eine Einstweilige Anordnung gegen den Betrieb der drei WEA durch Nichtbeachtung des Betriebes unter bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (rotes Blinklicht) bei Gericht durchsetzbar wäre. Ihre Antworten auf die Fragen, worauf wir brennend gespannt sind, wird es zeigen.

Die hiesigen Anwohner haben die Nerven nicht nur beim roten Blinklicht, sondern auch beim permanenten Lärm, Infraschall, Schattenwurf, toxischen Feinstaub der Rotorblätter, Veränderung des Mikroklimas, Wertverluste ihrer Grundstücke blank liegen.

Es wird dito aktuell eine Normenkontrollklage beim OVG NRW zur 80. FNP Änderung (Erweiterung Windkraftzone Baesweiler-West) zur Zeit geprüft. Über das Beschwerdeverfahren bei der Unteren-/ und Oberen Kommunalaufsicht sind Sie informiert. Es ist auch davon auszugehen, dass wir definitiv gegen eine BImSchG Genehmigung des Umweltamtes Aachen für zwei neue Monster-Windkraftanlagen, die hier zusätzlich im Feld errichtet werden sollen, klagen werden.

Um eine kurzfristige Antwort wird gebeten.

Mit freundlichen Grüssen

Dipl. Betriebswirt Anton Dinslaken

Hier weiter lesen und schauen:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/windkraft-rechtsanwalt-thomas-mock-im-info-vortrag-bei-anwohnern-in-eitorf

Eine weitere Anfrage an das Umweltamt Aachen bzw. das Gesundheitsamt Aachen wird in Kürze rausgehen.
Thema: https://de.euronews.com/my-europe/2025/01/21/eu-verbot-schluss-mit-bisphenol-a-in-lebensmittelbehaltern

Auch hier weiterlesen:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/kontamination-von-boeden-und-grundwasser-durch-mikroplastik-bisphenol-a-und-pfas

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