Es wäre viel einfacher und ohne Lärmschutzauflagen beim CAP Festival 2.0 gegangen, hätte man seitens der Stadt Baesweiler den Vergleichsvorschlag zur Verlegung in den vorgelagerten Industriebereich am CAP1 angenommen! Jetzt stellt sich die Stadt Baesweiler selbst eine Ausnahmegenehmigung mit sehr hohen Lärmschutz-Auflagen aus. Welch ein Irrsinn und politisches Machtgeplänkel der amtierenden Politik. Da kann man doch sagen: Vor Gericht im Beschluss gewonnen und doch der Verlierer!
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Froesch,
anbei finden Sie meine über DE-Mail Einschreiben verschickte Einlassung vom 22.06.2024 im Verfahren VWG AC zum Az. 6 L 484/24 – CAP Festival 2.0 am 28.06.2024. DE-MAIL EINSCHREIBEN – Einlassung Beschluss VWG AC Az 6 L 484-24 GMX De-Mail Webclient_20240622
Der Beschluss des VWG AC im Eilverfahren, ohne eine Begründung des Rechtsanwaltes Thomas Mock abzuwarten, stellt keinen Freibrief für die Stadt Baesweiler dar. 20240603_anschreiben_ra_mock
Entnehmen Sie meine Kritik an der Ausnahmegenehmigung bitte meiner Einlassung über DE-Mail Einschreiben.
Die Ausnahmegenehmigung muss in Bezug zu der Uhrzeit ab 22.00 Uhr nachgebessert werden.
In der Ausnahmegenehmigung steht nur ein Wert von 90 db(A) in drei Meter Entfernung zur Bühne.
Ab 22.00 Uhr muss ein geringerer Wert gelten.
Bitte schicken Sie mir eine Korrektur der Ausnahmegenehmigung unmittelbar und rechtzeitig zu.
Wir würden gerne mit mehreren Anwohnern dem vor dem Start des Festival geplanten Soundcheck lt. Genehmigung anwesend sein.
Bitte teilen Sie mir und uns und auch der Polizeidirektion Aachen
1) die Uhrzeit für den Soundcheck mit,
2) den Namen des Verantwortlichen beim Festival,
3) auf welchen Messwert soll der Pegelbegrenzer eingestellt werden?
(bis 22.00 Uhr, ab 22.00 Uhr).
4) wann werden Messungen (Soundcheck) an dem Pflegeheim „Am Bergpark“ (nächstgelegenes Wohnhaus) durchgeführt?
5) welches db (A) Messgerät wird die Stadt Baesweiler zur Kontrolle einsetzen? (geeicht?).
6) an wen kann man sich wenden, wenn die Lärmgrenzwerte offensichtlich überschritten werden? Polizei oder Ordnungsamt?
(Handy Nummer und Namen beim Ordnungsamt bitte mitteilen).
Wir werden definitiv mit mehreren Anwohnern aus der Siedlung Baesweiler-West zum geplanten Soundcheck zur Kontrolle anwesend sein. Und auch mit einem eigenen Lärmmessgerät, dessen Datalogs wir über Laptop protokollieren werden.
Das wir das CAP Festival 2.0 nicht verhindern wollten, zeigt auch deutlich der Vergleichsvorschlag für die Verlegung in den Bereich am CAP1.
Es bleibt abschliessend noch mitzuteilen,
dass Sie den gerichtlichen Vergleich vom 08.05.2006 für 35 db(A) nachts (Lärmgrenzwert) für die Siedlung Baesweiler-West, den Ihr Amtsvorgänger Prof. Dr. Willi Linkens mit unterschrieben hat, nicht beachtet haben. Ihre Handlungsweise als Bürgermeister der Nichtbeachtung eines gerichtlichen Vergleiches erzeugt grossen Unmut und zeigt auch deutliche Kritik an der jetzigen Rechtssprechung.
Das VWG AC hat diesen Status Quo ja leider im Eilverfahren als unbedeutend abgetan. Unbedeutend ist ein dauerhafter Lärmgrenzwert von 35 db(A) nachts für die Siedlung Baesweiler-West aber ganz gewiss nicht. Bei den Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West wird dies zum entscheidenden Faktor werden.
Siehe Klagebegründung in laufenden Verfahren beim Verwaltungsgericht Aachen zum Thema Windkraft von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter: Klagebegründung
Angesicht des Bekanntwerden von zwei Vergewaltigungen im CAP (unglaublicher Vorfall) gehen wir davon aus, dass das Ordnungsamt und auch die Polizei beim CAP Festival 2.0 im gesamten CAP Gelände präsent sein wird.
mfg Anton Dinslaken
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 20.06.2024:
Die Klageerwiderung der Stadt Baesweiler vom 18.06.2024: