CAP Festival 2.0 – Verfahren Az. 6 L 484/24 Verwaltungsgericht Aachen

Von | Juni 21, 2024

Mit Schreiben vom 03.06.2024 wurde Rechtsanwalt Tomas Mock von der Stadt Baesweiler eine Ausnahme-Genehmigung übersandt. 20240603_anschreiben_ra_mock  Die Stadt Baesweiler hat sich selbst eine Ausnahme-Genehmigung zum CAP 2.0 Festival erstellt.

20240529_ausnahmegenehmigung_limschg_captival

In der Ausnahmegenehmigung wurde der gerichtlich erstrittende Status Ouo = 35 db(A) nachts, ab 22.00 Uhr für die Siedlung Baesweiler-West nicht berücksichtigt. Dito der Lärmgrenzwert von 19.00 – 22.00 Uhr. Es stellt sich doch ganz deutlich die Frage, warum erstreitet man gerichtlich einen Lärmschutz, der dann vom Mitunterzeichner eines Vergleiches vom 08.05.2006 = Stadt Baesweiler, dann doch nicht eingehalten wird.

Ist ein Prof. Dr. Willi Linkens als Bürgermeister denn mal vom neuen Bürgermeister Pierre Froesch dann mal abgelöst, geht es mit dem Motto „neue Besen kehren gut!“ also politisch weiter. Da bleibt einem nur ein ganz klares NEIN als Antwort übrig. So nicht.

Die Antwort auf die Provokation von Bürgermeister Pierre Froesch:

DE-MAIL Einschreiben CAP Festival 2-0 Einreichung der Ausnahmegenehmigung GMX De-Mail Webclient_20240621

Das CAP 2.0 Festival kann ohne weiteres in den Bereich des Industriegebietes am CAP1 Boardinghouse verlegt werden!

Hier weiter lesen:

Lärmschutz von 35 db(A) für die Siedlung Baesweiler-West sichern!

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