Lärmschutz von 35 db(A) für die Siedlung Baesweiler-West sichern!

Von | Juni 16, 2024

Es geht nicht darum ein CAP Festival 2.0 zu verhindern. Der Standort vor dem Roten Haus (Bergfoyer) ist beim Thema Lärmschutz für die „Siedlung-West“, das „Pflegeheim Am Bergpark“ und dem angrenzenden „Naturschutzgebiet Carl Alexander“ völlig ungeeignet.

Der Schutzcharakter für das Naturschutzgebiet, wo gar kein Lärm erlaubt ist, wird sogar völlig konterkariert.  

Aus diesem Grund wurde für das CAP Festival 2.0 ein Alternativ-Vorschlag für das vorgelagerte Industriegebiet im Bereich des CAP1 Boardinghouse vorgeschlagen, wo jede Menge Platz ist. Siehe Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Mock vom 09.05.2024: Schreiben wg CAP vom 09.05.24

Da der Bürgermeister Pierre Froesch sich offenbar völlig uneinsichtig gezeigt hat und den Alternativ-Vorschlag nicht beachtet hat (es wird für das Bergfoyer plakatiert), müssen wir den Lärmschutz für die Siedlung-West leider gerichtlich klären lassen.

Für die Siedlung Baesweiler-West wurde in einem gerichtlichen Vergleich vom 08.05.2006 und einem Öffentlich Rechtlichen Vertrag vom 09.12.2003 über den Amtsvorgänger Prof. Dr. Willi Linkens   „der die Sorgen der Anwohner stets ernst genommen hat!“ der Lärmschutz von 35 db(A) für die Siedlung-West nachts gesichert.

Dieser Status Quo von 35 db (A) nachts wird jetzt über eine Klage auf  

„Einstweiligen Rechtsschutz – Lärmschutz“eingefordert.

Das CAP Festival 2.0  ist kein Public Viewing der EM 2024. Am 28.06.2024 sind keine EM Spiele. Eine EM Ausnahmeregelung zieht nicht.

Die Klage vom 14.06.2024 beim Verwaltungsgericht Aachen:

DE-Mail Einschreiben VWG AC Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz CAP Festival am 28-06-2024 GMX De-Mail Webclient_20240614

Hier weiter lesen:

Lärmschutz – CAP Festival am 28.06.2024 in Gefahr!

 

35 db(A) Nacht Lärmschutz für die Siedlung Baesweiler-West

 

 

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