Petition an den Landtag NRW zum Informationsfreiheitsgesetz NRW

Von | März 17, 2024

Wozu dient ein Informationsfreiheitsgesetz NRW, wenn es nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist?

WEA SGV Inhalt _ Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) _ RECHT.NRW.DE

Anmerkung: Quelle Titelfoto, Petitionsausschuss Landtag NRW

https://www.landtag.nrw.de/home/petitionen/der-petitionsausschuss.html

Zusammenstellung Ihrer Petition

Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Petitionssteller/in:
Herr  Anton Dinslaken
Königsberger Str. 5
52499 Baesweiler

Anton.Dinslaken@gmail.com

Pet. nach Art. 17 GG – Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW

Beschreibung der Petition

Werte Abgeordnete im Landtag NRW,
 
seit dem 18.11.2023 versuche ich beim Umweltamt Aachen der Städteregion Aachen Akteneinsicht nach IFG NRW +UIG in eine Baugenehmigungsakte zu 3 Windkraftanlagen im Feld von Baesweiler-West zu bekommen. Die Akte unter dem „Aktenzeichen 354-70.0003-05/20/1.6.2- Jü“ wird von Frau Birgit K…. bzw. Herrn Florian L….. bearbeitet.
 
Die Akteneinsicht bzw. die Zusendung von Unterlagen ist bis heute nicht erfolgt. Derzeit läuft am 23.03.2023 eine letzte Frist ab. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser letzten Frist muss ich offenbar Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erheben.
 
Ich frage mich, ob ein Informationsfreiheitgesetz NRW in der existierenden Form so richtig formuliert ist, als das ein Bürger gezwungen wird, Klage zu erheben, weil die Behörde die korrekt angeforderten Unterlagen partout nicht raus rückt.
 
Da stimmt doch am Gesetz etwas nicht. Das Gesetz hatte doch gerade das Ziel dem Bürger Akteneinsicht zu verschaffen. Und garantiert nicht das Ziel das ein Bürger auf Akteneinsicht klagen muss.
 
Schauen Sie sich den konkreten Beispielfall als Abgeordnete des Landtages NRW an und beraten Sie eine Änderung zwecks Verschärfung des Gesetzes. Zur Zeit ist das Gesetz offenbar nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.
 
Mit freundlichen Grüssen, Anton Dinslaken

 
 

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