Die Bürgerinitiative Baesweiler-West lässt sich nicht bedrohen!

Von | Februar 13, 2024
Antwort an Frau ……… (Leiterin vom Umweltamt) auf das Schreiben des Umweltamtes Aachen vom 08.02.2024
Sehr geehrte Frau ……,
ich habe Ihr Schreiben vom 08.02.2024 (4 Seiten hängen als JPEG an) am 10.02.2024 dankend erhalten.
Schreiben wir doch mal Klartext,
Sie können sich, Ihren Mitarbeitern, mir und dem Rest der Welt viel Arbeit und Zeit ersparen, indem Sie kooperieren. Mit mir und den Anwohnern der Siedlung Baesweiler-West. Ich werde NICHT aufgeben und das wird Ihnen Frau T ………….. von der Stadt Baesweiler garantiert bestätigen. Never!
Sie schreiben was von Kosten (gebührenpflichtig). Das, was Sie vermutlich beschreiben, ist für mich ein Taschengeld.
Ich vertrete mich auch bei Gericht, Verwaltungsgericht, Amtsgericht immer selbst, weil ich das halt kann.
Und ich habe Herrn Rechtsanwalt Thomas Mock (Verwaltungsrecht) und dito Herrn Rechtsanwalt Harald Simons (Strafrecht) als Berater an meiner Seite. Und wenn alle Stricke reißen, werden sie halt mandatiert.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch, aber noch nie in Anspruch genommen.
Als Umweltamt wollen Sie Papier verschwenden, wo mittlerweile überall digital kommuniziert wird?  Darauf gehe ich noch ein. Bei der Stadt Baesweiler mussten vor 20 Jahren vermutlich Berge von Papier gekauft werden, weil das Faxgerät überlief.
Das möchten Sie? Als Umweltamt Aachen vorbildlich umweltschädlich agieren?
Ich war übrigens in der Papierindustrie beschäftigt.
Es wäre für alle besser, Sie kooperieren mit mir. Dies mal als kurze Bitte und Einleitung.
—————————
Meine Schreiben und Publikationen sind abgedeckt vom Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 5 (Pressefreiheit).
Meinen Presseausweis habe ich mal informativ angehängt.
Selbstverständlich mussten z.b. nach meinen aktuellen Erkenntnissen der hier verbauten Nordex N149 WEA
zum Thema mangelhaften Brandschutz, Verwendung von toxischem GFK Material und SF6 Schwefelhexafluorid weitere Behörden in CC genommen werden.
Kein Brandschutzkonzept lt. Baugenehmigung bei der Feuerwehr Baesweiler angekommen.
Keine Einweisung, keine Besprechung. Das Gespräch habe ich dann mal selbst mit der hiesigen Wehrleitung geführt. Ergebnis: Unglaublich!
GFK WEA Rotorblätter als toxischer Sondermüll, wohin damit?
SF6 – Schwefelhexafluorid in den Nordex 149 schädlicher als CO 2 in der Atmosphäre.
Bis zu 1.500 Liter brennbares Öl in der Gondel von Windkraftanlagen.
Keine Feuermeldesensoren! Keine Löschvorrichtung.
Das sind schon Hammer Informationen, die in der Baugenehmigung nicht zu finden sind.
Und absolut selbstverständlich musste der Bürgermeister der Stadt Baesweiler und der Rat und weitere Behörden informiert werden. Es ist in unserem deutschen demokratischen Rechtssystem durchaus üblich und sogar vorgesehen, dass der Gesetzgeber über Petitionen, Anhörung von Sachverständigen oder durch Gerichtsurteile zu den gefertigten Gesetzen informiert wird, um diese evtl. zwecks Änderung zu überdenken.
Da schliesse ich einen Windenergieerlass NRW mal ausdrücklich mit ein. Beim Thema Brandschutz absolut unzulänglich und schlampig formuliert. Es wird derzeit einfach hingenommen, dass WEA abbrennen dürfen. Umweltschäden und Nitrose Gase egal !? NICHT Stand der Technik. Auch die Verwendung von SF6 –  Schwefelhexafluorid in den hiesigen Nordex WEA ist nicht Stand der Technik.
Sie haben vom Umweltamt Aachen, ich nenne dies, Giftmüll Bomben hier im Feld von Baesweiler-West genehmigt.
Zum evtl. Nachteil oder auf Kosten der Gesundheit der Anwohner und meiner insbesondere.
Seit 8 Jahren schreibe ich Artikel für die www.IG-Schiedsrichter.de und es kam noch nie eine Beschwerde!
Im Schiedsrichterwesen geht es in meinen Artikeln meist immer um Kritik an DFB Funktionären und Verbänden!
Auch dort freut man sich bei den Funktionären immer riesig über einen grossen Verteiler, wo viele informiert werden, was so schief läuft.
Weil auch dort am liebsten alles im dunklen Keller beschlossen wird. Die Öffentlichkeit ist völlig unbeliebt.
Daher ist die IG Schiedsrichter auch so erfolgreich, weil wir es öffentlich machen.
Die IG Schiedsrichter hat über 31.000 Follower auf Facebook. https://www.facebook.com/IGSchiedsrichter
Sie lenken mich im Übrigen aktuell von meinem Hobby Schiedsrichter und meiner Redaktionstätigkeit ab.
Wo ich am liebsten meine Freizeit mit verbringe. Und nicht mit so einem Sch….. hier.
Aber das muss halt sein. Die Prioritäten haben sich verschoben.
Beim Thema Gesundheit steht alles andere hinten an.
Die Webseite der BI ist seit gestern Abend (09.02.2024) mit dem ersten Artikel online.
Und es gibt schon einen Kommentar !!!
In Facebook seit 20.01.2024:
Definitiv klar ist, 
es werden hier sprichwörtlich so lange Blitze und Feuer vom Himmel fallen, bis wir in der Siedlung Baesweiler-West die 35 db(A) Nachtruhe wieder erreicht haben.
Wie vor 20 Jahren.
Leider ist es das Pech des Umweltamtes Aachen, etc. und der amtierenden Politik,
dass ab sofort über die Bürgerinitiative in Baesweiler zu jedem Thema öffentlich informiert wird.
 
Diese Info können dann eben andere Anwohner, die in der gleichen Situation wie wir hier sind, garantiert sehr gut gebrauchen. Da werden Sie als Umweltamt Aachen vermutlich immer wieder in die Schusslinie geraten und auch andere……… Die Bürgerinitiative Baesweiler-West und auch ich geben keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Es wird nur überparteilich und unabhängig informiert. Mit rechtsanwaltlicher Rückendeckung!
Zum Rechtlichen:
Die typische Blockadehaltung gegen Leute, die den, sorry, „Behörden Schlaf“ stören.
Sie haben beim Gespräch im Umweltamt Aachen verweigert, dass Kopien gefertigt werden.
Ihre Rückfrage betrifft allenfalls die Namen, die dann geschwärzt werden können/müssen.

Die aber sowieso bekannt sind.

Das Katasteramt wird die Namen der Grundstücksbesitzer preisgeben müssen. Und das Amtsgericht Mönchengladbach die Namen der Anteilseigner. Berechtigtes Interesse zum Nachlesen.

Die Überwachung der hiesigen Windkraftanlagen ist nicht gewährleistet, wenn keine Messgeräte vor Ort vorhanden sind.

Alle diese Messberichte und „Kontroll-Berechnungen“ brauche ich zum weiteren Vorgehen.

Auch an die Datenlogs seit Inbetriebnahme denken!
Ich wiederholte daher meinen Antrag auf Akteneinsicht nach UIG und IFG NRW!
Ich wiederhole die Akteneinsicht gerne vor Ort und entlaste dann die Behörde beim Kopieren. Weil ich das Kopieren als Dipl. Kaufmann noch selbst kann.

Hinweis.

Die Behörden müssen seit dem 01.01.24 voll digitalisiert seinUnd deshalb muss die gesamte Akte digitalisiert sein.
Daher erweitere ich meinen Antrag, ich möchte die  Akte bzw. angeforderten Unterlagen digitalisiert übersandt zu bekommen.
Dann entstehen auch keine Kopierkosten. Oder erklären Sie es mir. ob die Akten und warum noch nicht digitalisiert sind. Teilen Sie mir auch noch mit, wo es gesetzlich geregelt ist, dass ich die Mitarbeiter beim Umweltamt Aachen nicht mehr an mailen darf.
Sie stehen sicher auch auf der Homepage der Städteregion Aachen mit Namen und Email Anschrift und Tel Nr., usw
Dort ist sicher kein Verbot hinterlegt. Sie sollten sich dieses in Ihrem Schreiben formulierte Verbot vom Städteregionsrat Tim Grüttemeier persönlich bestätigen lassen.
Denn das ist und wäre Diskriminierung und persönliche Ausgrenzung. 
Sie wollen offensichtlich mit mir das machen, was Sie sich bei ihren Mitarbeitern verbieten?!
Widersprüchliches Verhalten.

Zum Strafvorwurf:

Die Unterstellung einer tatbestandlichen vorsätzlichen Straftat gem. 187 StGB  kann ich nicht erkennen.

Ich habe nach bestem Wissen geschrieben und Ihre durchaus zweifelhaften  Antworten zeigen die weiterhin sehr unterschiedlichen Auffassungen. Was soll daran ein Straftatbestand sein?Bitte belegen Sie Ihre Vorwürfe detailliert und bitte stellen Sie diesen Antrag, da Sie als Vorgesetzte im Rahmen ihrer Fürsorge dazu verpflichtet sind.

Die Drohung mit einer Strafanzeige gegen mich ist Ihrerseits evtl. eine tatbestandliche Erpressung

(Drohung mit einem empfindlichen Übel) gem 253 StGB, um ein meines Wissens nicht gesetzlich geregeltes Verhalten von mir zu erzwingen.
§ 253 StGB Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Fazit:
Bevor wir hier alle wertvolle weitere Zeit vertun, Ihre und die Ihrer Mitarbeiter, und meine, und die anderer Behörden,
wir uns gegenseitig mit immer neuen §§ torpedieren, davon gibt es ja so viele,
schlage ich Ihnen vor, bitte Sie inständig, kooperieren Sie mit mir.
Denn ich werde nicht aufgeben!
Am besten bescheiden Sie, nur ein einfache Bitte,
meinen Antrag auf Akteneinsicht nach UIG bzw. IFG NRW umgehend und ohne schuldhafte Verzögerung mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid!
Bei Ablehnung müsste ich klagen, lange nicht mehr gemacht, würde bestimmt interessant werden, kostet Ihnen und mir noch mehr Zeit. Oder wir einigen uns auf eine zeitnahe zurVerfügungStellung der angeforderten Unterlagen, was ich auf jeden Fall bevorzugen würde.
PS.
Vermutlich, und das wird ganz sicher sein, 
werde ich auf das Umweltamt Aachen auch bezüglich der Windkraftanlagen auf Alsdorfer bzw. Herzogenrather Stadtgebiet zurückkommen.
Ich werde dazu noch mit den Bürgermeistern Alfred Sonders bzw. Benjamin Fadavian Kontakt aufnehmen und Übermittlung bzw. Bestätigung der Zuständigkeit des Umweltamtes Aachen bitten. Dann hätten wir gleich noch zwei weitere Akten, die ich schauen möchte. Ich nehme Herrn Sonders und Herrn Fadavian mal gleich mit in CC. Evtl. machen die Beiden ja nicht so einen Akt, um mir die Info zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüssen, Anton Dinslaken

 

 

 

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