OVG NRW Urteil Kreis Lippe – ein Leserbrief von Rechtsanwalt Thomas Mock

Von | Februar 18, 2024

Münster, den 16.02 24 Leserkommentar von Rechtsanwalt Thomas Mock:

Das OVGNRW gibt Multimillionär Windprojektierer Lackmann überwiegend recht.
Militär scheint trotz drohendem 3. Weltkrieg weniger wichtig.

Der Prinz als Verpächter der Grundstücke kann auf Pachteinnahmen in 20 Jahren von bis 60 Millionen Euro hoffen.
Die Interessenlage ist klar: private Millioneninteressen gegen militärische Notwendigkeiten im deutschen und britischen Interesse der Bevölkerung.

Und der 22. Senat mittendrin ohne die finanziellen Millioneninteressen auch nur zu erwähnen (in der PM dazu seltsamerweise kein Wort). Die kriegerische Wirklichkeit in der Ukraine hingegen scheint der Senat nicht realisieren zu wollen, soweit die Pressemitteilung eine solche Auslegung ohne Kenntnis des noch ausstehenden Urteils zulässt.

Militärische Interessen hingegen werden vom Senat in den Mittelpunkt gestellt und in einer Weise interpretiert, als ob
militärische Praxis den Richtern geläufig scheint.
Externer militärischer Sachverstand scheint ebenso nicht notwendig. Sind die Richter des 22. Senats so fronterfahren?

Diese Entscheidung scheint – die Urteilsbegründung en detail bleibt abzuwarten – realitätsfremd und eine Einschränkung der optionalen Übungsnotwendigkeiten für Kriegsszenarien,  die jeden Tag näher rücken, überragend wichtig im nationalen Verteidigungsinteresse. 

So könnte Europa incl Ukraine einen Krieg gegen Putin verlieren, weil zuvor nicht realitätsnah genug geübt werden durfte, da z.B. das OVGNRW keine militärischen Gründe für Tiefflüge sieht, die auch höher über die Windanlagen hinweg stattfinden könnten und deshalb den Bau von Windanlagen für wichtiger hält.

Nicht nur braucht es diese Flächen und Anlagen nicht zwingend, um die Klima- und Energie-Ziele zu erreichen.
Hier schimmert vielmehr eine unkritische Einstellung des Senats durch pro (verschwiegene) Finanzinteressen der Windindustrie.

Bestimmen inzwischen finanzielle Privatinteressen darüber, ob und wie die EU und die NATO gegen Kräfte wo und wie Putin verteidigt werden?

Und wer haftet für Misserfolge bei mangelnden Vorbereitungen wegen im Wege stehender Windanlagen?
Der 3. Weltkrieg steht bevor und der Senat scheint den privaten Windlobbyisten militärischen Überlegungen den Vorzug zu geben!

Die Abwägungen zu einem solchen Ergebnis müssen im ausstehenden Urteilstext exakt studiert werden.

Verdächtig kommt dem Leser vor, dass kurz vor der mündlichen Verhandlung die Anträge der Kläger Lackmann (betreibt ca 170 Windanlagen) geändert wurden. Hinweise des Gerichts nur für die Seite der Windindustrie kommen beim 22. Senat vor.

Wo bleiben die Hinweise für die Interessen der Beklagten und damit der Öffentlichkeit?
Die Angst vor Krieg dürfte bei der Bevölkerung realer sein, als geschürte Angst vor dem Klima.

Diese Umstände tauchen das Urteil des Senats in einen See von Zweifeln……

Die Pressemitteilung des OVG NRW im Wortlaut:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/12_240216/index.php

Anmerkung: Quelle Titelfoto, Webseite OVG NRW

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