Mit Datum vom 15.05.2025 beantragt der BImSchG Genehmigungsinhaber für die Genehmigung vom 01.04.2025 eine Änderung der Höhe der geplanten Monster-Windkraftanlage Nr. 5 im Feld von Baesweiler-West!
Die bisherige BimSchG Genehmigung vom Umweltamt Aachen vom 01.04.2025:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/bimschg-genehmigung-fuer-2-neue-monster-windkraft-industrieanlagen-im-feld-von-baesweiler-west-erteilt
Der Änderungsantrag, sowie weitere Unterlagen, wie jeweils ein neues Schall-/ bzw. Schattenwurfgutachten, etc. wurden uns erst auf expliziten Antrag über UIG + IFG NRW vom Umweltamt Aachen zur Verfügung gestellt.
Übersicht über die Unterlagen:

Lt. Projektbeschreibung aus dem Änderungsantrag vom 15.05.2025 soll die neue Monster-Windkraft-Industrieanlage Nr. 5 jetzt eine Gesamthöhe von 199,55 Meter haben.
„Die Genehmigung nach BImSchG vom 01.04.2025 mit dem Aktenzeichen 354.0045/24/1.6.2 sieht für die WEA 5 eine Gesamthöhe von 179,55 m vor, welche durch diesen Antrag auf 199,55 m erhöht werden soll!“
Geplanter Anlagentyp:
Nordex N149
Nabenhöhe 125 m
dreiflügeliger Rotor, Rotordurchmesser 149,1 m
Gesamthöhe der Anlage 199,55 m
Maximale Bauhöhe über Grund 337 m ü. NN
Nennleistung 5,7 MW
Standort der WEA Nr. 5:

Standort der WEA Nr. 4:

Gegen die BImSchG Genehmigung vom 01.04.2025 wurde zu WEA Nr. 4 Klage beim OVG NRW erhoben:
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/klage-beim-ovg-nrw-gegen-die-bimschg-genehmigung-vom-01-04-2025-ist-raus
Sobald das Umweltamt Aachen die Änderung neu genehmigt hat, diese im Amtsblatt der Städteregion veröffentlicht wurde, zudem eine explizite Zusendung der neuen BImSchG Genehmigung wurde beantragt, werden wir gegen die WEA Nr. 5 ebenfalls die nächste Klage beim OVG NRW erheben. Wir haben bereits zwei Anwohner gefunden, die klagen werden! Andere Anwohner, die ebenfalls betroffen sind, werden sich bei den beiden Klagen beim OVG NRW beiladen lassen.
Der nächste Skandal bei Monster-Windkraft-Industrieanlagen zum Thema Grundsteuer:
Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter zum Titelbild dieses Artikels:
„Und für die Windanlagenstandorte gilt Grundsteuer A, also so gut wie keine Grundsteuer – während die Einwohner mit massiven Erhöhungen der Grundsteuer B kämpfen – dank unbegrenzter Subventionen, die wiederum die Bürger über die CO2-Steuer zwangsfinanzieren müssen.
So realisieren die Projektierer und Betreiber Millionen Euro Gewinne pro Windanlage, eine beispiellose Vermögensumverteilung von Unten nach Oben mit staatlicher Unterstützung! Ein Volk wird geplündert!“
Weitere interessante Artikel auf der Webseite der Bürgerinitiative Baesweiler-West:
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