
Das Umweltamt Aachen hat am 01.04.2025 die BImSchG Genehmigung zum Bau weiterer zwei Monster-Windkraft-Industrieanlagen im Feld von Baesweiler-West erteilt. Veröffentlicht im Amtsblatt der Städteregion per 14.04.2025. Die Info zum Genehmigungsbescheid ist hier abrufbar:
Text im Internet:
„Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in Baesweiler
Genehmigung für zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Stadt Baesweiler
Die BMR energy solutions GmbH, Berliner Ring 11, 52511 Geilenkirchen hat bei der StädteRegion Aachen als zuständige Behörde eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von zwei WEA des Typs Nordex N149 mit einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 105 m bzw. 125 m, einem Rotordurchmesser von 149,10 m und einer Gesamthöhe von 179,55 bzw. 199,55 m.
Am 01.04.2025 traf die StädteRegion Aachen die Entscheidung über die beantragte Genehmigung. Den kompletten Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie im verlinkten Amtlichen Mitteilungsblatt der StädteRegion Aachen vom 14.04.2025. Ebenso finden Sie dort eine Verlinkung zum Genehmigungsbescheid!“
Download des Amtsblattes hier:
https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_70/A70.2/Immissionsschutz-Dateien/Amtliche-Bekanntmachungen-1025.pdf
Amtliche-Bekanntmachungen-1025 Staedteregion Aachen vom 14-04-2025
Download der Genehmigung hier:
https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_70/A70.2/Immissionsschutz-Dateien/Bescheid_Final.pdf
Bescheid_Final Genehmigung 2 neue Monster-Windkraft-Industrieanlagen Feld Baesweiler-West
Um die beiden neuen Monster-Windkraft-Industrienanlagen (die noch grösser werden, wie die bis dato gebauten 3 Anlagen) überhaupt bauen zu können, hat der Bürgermeister Pierre Froesch und der Rat der Stadt Baesweiler die Windkraftzone Baesweiler-West in einer 80. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend passend erweitert. Die Bedenken der Anwohner aus Baesweiler-West wurden im Stadtrat mit einem Federstreich einstimmig zurückgewiesen. D.h, es gab keine Diskussion zu den Bedenken der Anwohner aus Baesweiler-West.
Entsprechende zum Thema beantragte Einwohnerversammlungen zur Information der Anwohner wurden dito einstimmig mehrfach vom Bürgermeister und dem Rat abgelehnt. Demokratisch ist das nicht. Die Gemeindeordnung NRW sieht ausdrücklich für das Gemeindegebiet betreffende gravierende Planungen das Abhalten einer Einwohnerversammlung vor.
Weitere nicht in der veröffentlichen Genehmigung zu findende Anlagen zur neuen Genehmigung liegen uns hier vor!
Neben den Anwohnern von Baesweiler-West werden auch Anwohner in Alsdorf und Übach-Palenberg durch die neuen Anlagen massiv belästigt werden. Die Stadt Alsdorf und dito Übach-Palenberg haben Bedenken zur neuen Genehmigung beim Umweltamt Aachen eingebracht. In der Genehmigung stehen bereits diese Bedenken abgedruckt.
Zur evtl. Beteiligung der Anwohner gemäß Bürgerenergie-Gesetz NRW wurde bislang kein entsprechender Vertrag vorgelegt. Dieser soll erst nach einem Jahr Betrieb der neuen beiden Anlagen vorgelegt werden. Konkret, als Zitat, wenn das Rad nicht mehr zurück gedreht werden kann.
Zum permanenten roten Blinken der Anlagen wurde jetzt vom Umweltamt Aachen die Bundesnetzagentur für zuständig erklärt! Für einen entsprechenden Beteiligungsvertrag die Bezirksregierung Arnsberg.
Aus unserer Sicht profitieren nur der Betreiber und die Grundbesitzer UND NICHT DIE ANWOHNER von den bisherigen drei und neuen beiden Monster-Windkraft-Industrieanlagen. Grob gerechnet kostet eine Windkraftanlage ca. 8 Mio Euro. Über das Energieeinspeisegesetz erhält der Betreiber in 20 Jahren Laufzeit ca. 40 Mio Euro. Schnell gerechnet 40 Mio minus 8 Mio = 32 Mio Euro Gewinn vor Steuern.
Ein Grundbesitzer erhält lt. Auskunft von Rechtsanwalt Thomas Mock bei diesen Dimensionen der Anlagen ca. 150.000 Euro Pacht pro Jahr und Anlage. Grob gerechnet in 20 Jahren = 3 Mio Euro Gewinn vor Steuern.
Die durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Discolicht, Verwirbelung der Luft, toxischen Feinstaub-Abrieb der Rotoren und Wertverluste ihrer Grundstücke betroffenen Anwohner erhalten NICHTS ! Mit einem Lächeln auf dem Gesicht sollen die Anwohner sich beim Bürgermeister und dem Rat womöglich noch bedanken!
Darf man da als betroffener Anwohner zu Recht von Bevorzugung eines Betreiber bzw. den Grundbesitzern sprechen?
Man kann nur hoffen, dass bei der Kommunalwahl im Sept 2025 der Bürgermeister und die Ratsmitglieder, bzw. die jetzt regierenden Parteien in der Stadt Baesweiler, die CDU, die SPD, die Grünen, die FDP und die Linken die Quittung für ihre Ignoranz den betroffenen Anwohnern gegenüber erhalten.
Der nächste Artikel hier auf der Webseite wird voraussichtlich die Veröffentlichung der fristgerecht eingereichten Klage beim OVG NRW gegen die jetzt erteilte Genehmigung sein. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur 80. FNP Änderung (Erweiterung Windkraftzone Baesweiler-West) steht aus.
Weitere Quellen bzw. Informationen hier weiter lesen:
Petition zum Bürgerenergie-Gesetz NRW – Anwohnerbeteiligung Baesweiler-West
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/petition-zum-buergerenergie-gesetz-nrw-anwohnerbeteiligung-baesweiler-west
EEG Subventionen für Windkraft – Schwachsinn?!
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/eeg-subventionen-fuer-windkraft-schwachsinn
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bei Windkraft-Industrieanlagen ab 01.01.2025!
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung-bei-windkraft-industrieanlagen-ab-01-01-2025
Windkraft – Rechtsanwalt Thomas Mock im Info-Vortrag bei Anwohnern in Eitorf!
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/windkraft-rechtsanwalt-thomas-mock-im-info-vortrag-bei-anwohnern-in-eitorf
Baesweiler-West – Einschalten / Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
https://buergerinitiative-baesweiler-west.de/baesweiler-west-einschalten-beschwerde-bei-der-kommunalaufsicht