Baesweiler-West – Einschalten / Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
„Die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht prüft Beschwerden und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht. Das Beschwerderecht ist ein Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz. Demnach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Gemäß Artikel… Weiterlesen »
