CAP Festival 2.0 – Verfahren Az. 6 L 484/24 Verwaltungsgericht Aachen
Mit Schreiben vom 03.06.2024 wurde Rechtsanwalt Tomas Mock von der Stadt Baesweiler eine Ausnahme-Genehmigung übersandt. 20240603_anschreiben_ra_mock Die Stadt Baesweiler hat sich selbst eine Ausnahme-Genehmigung zum CAP 2.0 Festival erstellt. 20240529_ausnahmegenehmigung_limschg_captival In der Ausnahmegenehmigung wurde der gerichtlich erstrittende Status Ouo = 35 db(A) nachts, ab 22.00 Uhr für die Siedlung Baesweiler-West nicht berücksichtigt. Dito der Lärmgrenzwert… Weiterlesen »
